Berliner Senat beschließt Anhebung der Mindestentgelte für öffentliche Aufträge zum 1. Mai 2024

Der Senat hat zwei Rechtsverordnungen erlassen, mit denen der Landesmindestlohn sowie der Vergabemindestlohn von jeweils 13,00 € brutto auf 13,69 € brutto pro Zeitstunde angehoben werden.

Die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, hat im Senat eine Rechtsverordnung eingebracht, die die Erhöhung des im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz festgelegten Stundenentgelts bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes Berlin vorsieht. Auftragnehmer*innen, die Leistungen für das Land Berlin erbringen, werden danach verpflichtet, ihren im Rahmen öffentlicher Aufträge eingesetzten Beschäftigten mindestens einen Stundenlohn von 13,69 € brutto zu zahlen. 

Die Erste Verordnung zur Festsetzung des Mindestentgelts nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) (GVBl. für Berlin vom 27. April 2024, S. 114) wurde auf der Sitzung des Senats am 9. April 2024 erlassen und ist zum 1. Mai 2024 in Kraft getreten. 

Die Verordnung findet auf alle Vergabeverfahren Anwendung, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens begonnen werden. 

Parallel dazu hat die Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, im Senat eine Rechtsverordnung vorgelegt, nach der eine Anhebung des Mindeststundenlohns nach dem Mindestlohngesetz für das Land Berlin gilt. Nach der Verordnung ist nun auch in anderen Bereichen, die dem Land zuzuordnen sind, der neue Mindestlohn zu zahlen. Darunter fallen u. a. die öffentliche Verwaltung, Beteiligungsunternehmen sowie Zuwendungsempfänger*innen. 

Der Landesmindestlohn und das Stundenentgelt aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz müssen gleichermaßen angehoben werden, um im Land Berlin in allen zum Verantwortungsbereich des Landes gehörenden Regelungsbereichen wie bisher gleich hohe Mindestlöhne festzusetzen. Die Berliner Landesmindestentgelte orientieren sich am Index der deutschlandweiten Tarifsteigerungen der letzten vier Quartale (ohne Sonderzahlungen).

Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 3-2024. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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