Bankenprüfung

Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen

  • Prüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen nach UGB/BWG und nach IFRS sowie die Prüfung der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Normen (Anlage zum Prüfungsbericht) .
  • Prüfung und prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen (Quartals- und Halbjahresabschlüssen)
  • Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung

 

Sonderprüfungen

  • Gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen (Gründungsprüfung, Verschmelzungsprüfung, Spaltungsprüfung)
  • Prüfung Pro-Forma-Finanzinformationen bei Unternehmenstransaktionen sowie die Ausstellung von Bestätigungen zur Anrechnung von Jahres- bzw. Zwischengewinnen als hartes Kernkapital
  • Erstellung von Comfort Letter für Kapitalmarkttransaktionen
  • Durchführung von vereinbarten Untersuchungshandlungen (Agreed Upon Procedures) sowie sonstigen Prüfungen für aufsichtsrechtliche Zwecke (zB Bestätigungen gemäß Art 113 CRR)
  •  Werthaltigkeitsprüfung von ausgewählten Portfolien (zB Kredit-, Wertpapier- und Beteiligungsportfolien) sowie Durchführung von Asset Quality Reviews (AQR)
  • Evaluierung und Prüfung des bankinternen Kontrollsystems sowie bankbetrieblicher Prozesse. 
  • Prüfung der IT-Systeme und Kontrollen gemäß anerkannten Standards
  • Evaluierung und Prüfung der Einhaltung der Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK)
  • Erhebung und Analyse der Auswirkungen zukünftiger Rechnungslegungsstandards (zB IFRS 9) oder aufsichtsrechtlicher Normen.

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