Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsberichterstattung schafft Transparenz und Vertrauen
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union grundlegend weiterentwickelt. In Österreich wurde die CSRD mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG), BGBl. I Nr. 6/2026, in nationales Recht umgesetzt. Das NaBeG ist seit Februar 2026 in Kraft und löst das bisherige Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) als zentrale Grundlage der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab.
Die neuen Regelungen konzentrieren die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung auf besonders große Unternehmen. Nach der aktuellen österreichischen Rechtslage sind künftig grundsätzlich Unternehmen erfasst, die mehr als 1.000 Arbeitnehmer und mehr als EUR 450 Mio. Nettoumsatzerlöse aufweisen. Die erstmalige Anwendung für die neu erfassten Unternehmen ist für Geschäftsjahre ab 2027 vorgesehen. Kapitalmarktorientierte KMU sind nicht mehr verpflichtend in den Anwendungsbereich der CSRD einbezogen.
Für Unternehmen, die bereits bisher aufgrund der europäischen Vorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung berichtspflichtig waren, enthält das NaBeG Übergangsregelungen. Gleichzeitig wurden Erleichterungen des europäischen Omnibus-I-Pakets bereits teilweise in das österreichische Recht übernommen. Dadurch ist eine differenzierte Betrachtung der jeweiligen Berichtspflicht und des Geschäftsjahres erforderlich.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegt dabei einer verpflichtenden externen Prüfung. Das NaBeG sieht ausdrücklich die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor; für Prüfungen sind die einschlägigen internationalen Prüfungsstandards zu beachten.
Die neuen Regelungen konzentrieren die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung auf besonders große Unternehmen. Nach der aktuellen österreichischen Rechtslage sind künftig grundsätzlich Unternehmen erfasst, die mehr als 1.000 Arbeitnehmer und mehr als EUR 450 Mio. Nettoumsatzerlöse aufweisen. Die erstmalige Anwendung für die neu erfassten Unternehmen ist für Geschäftsjahre ab 2027 vorgesehen. Kapitalmarktorientierte KMU sind nicht mehr verpflichtend in den Anwendungsbereich der CSRD einbezogen.
Für Unternehmen, die bereits bisher aufgrund der europäischen Vorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung berichtspflichtig waren, enthält das NaBeG Übergangsregelungen. Gleichzeitig wurden Erleichterungen des europäischen Omnibus-I-Pakets bereits teilweise in das österreichische Recht übernommen. Dadurch ist eine differenzierte Betrachtung der jeweiligen Berichtspflicht und des Geschäftsjahres erforderlich.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegt dabei einer verpflichtenden externen Prüfung. Das NaBeG sieht ausdrücklich die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor; für Prüfungen sind die einschlägigen internationalen Prüfungsstandards zu beachten.
Unser Ansatz
Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung schafft zusätzliche Sicherheit hinsichtlich der Aussagekraft, Vollständigkeit und Verlässlichkeit der veröffentlichten Nachhaltigkeitsinformationen. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, die Qualität der zugrunde liegenden Daten, Prozesse und Kontrollsysteme zu verbessern.
Wir unterstützen Unternehmen sowohl bei der Vorbereitung auf die externe Prüfung als auch bei der Durchführung von Assurance-Aufträgen. Dabei betrachten wir nicht nur die veröffentlichten Kennzahlen, sondern auch deren Entstehung – von der Datenerhebung über die internen Prozesse und Kontrollen bis hin zur Berichterstattung.
Für Assurance-Aufträge über Nachhaltigkeitsinformationen ist insbesondere der International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) relevant. Die derzeitige gesetzliche Prüfung erfolgt grundsätzlich mit begrenzter Zusicherung (Limited Assurance).
Wir unterstützen Unternehmen sowohl bei der Vorbereitung auf die externe Prüfung als auch bei der Durchführung von Assurance-Aufträgen. Dabei betrachten wir nicht nur die veröffentlichten Kennzahlen, sondern auch deren Entstehung – von der Datenerhebung über die internen Prozesse und Kontrollen bis hin zur Berichterstattung.
Für Assurance-Aufträge über Nachhaltigkeitsinformationen ist insbesondere der International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) relevant. Die derzeitige gesetzliche Prüfung erfolgt grundsätzlich mit begrenzter Zusicherung (Limited Assurance).
Unsere Leistungen
Sustainability Assurance
- Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS inkl. Taxonomie mit begrenzter Zusicherung (Limited Assurance)
- Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit hinreichender Prüfungssicherheit (Reasonable Assurance), falls gewünscht
- Prüfung ausgewählter Nachhaltigkeitsinformationen und Kennzahlen
- Verifizierung von Emissionsberichten, unter anderem im Zusammenhang mit CDP-Reporting oder der F-Gas-Verordnung
Assurance Readiness
- Vorbereitung auf die externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Analyse der bestehenden Prozesse und Kontrollen zur Erhebung und Verarbeitung von Nachhaltigkeitsdaten
- Identifikation von Datenlücken, Schwachstellen und Verbesserungspotenzialen
- Unterstützung beim Aufbau prüfungstauglicher Prozesse und Kontrollstrukturen
- Vorbereitung auf die Anforderungen an Datenqualität, Nachvollziehbarkeit und Dokumentation
EU-Taxonomie und weitere regulatorische Anforderungen
- Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung
- Überprüfung ausgewählter Taxonomie-Kennzahlen und der zugrunde liegenden Daten
- Einzelfallbezogene Überprüfungen und Gutachten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsanforderungen
- Evaluierung strategischer Projekte im Hinblick auf CSRD- bzw. Taxonomie-Anforderungen
- Bestätigungen für Förderstellen und Finanzinstitute
Weitere Sustainability Assurance Services
- Prüfung freiwilliger Nachhaltigkeitsberichte (nach GRI oder Voluntary Standard der EU)
- Prüfung bzw. Bestätigung ausgewählter ESG-Informationen (inkl. Kennzahlenprüfung, z.B. nach GHG Protocol)
- Unterstützung von KMU und nicht berichtspflichtigen Unternehmen bei der Identifikation und Ermittlung relevanter Nachhaltigkeitsdaten
- Unterstützung bei freiwilliger Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Vorbereitung auf Anforderungen von Geschäftspartnern, Finanzinstituten und weiteren Stakeholdern
Ihre Vorteile
Eine verlässliche Nachhaltigkeitsberichterstattung schafft Vertrauen bei Investor, Geschäftspartner, Finanzinstituten, Mitarbeiter und weiteren Stakeholdern. Gleichzeitig hilft eine strukturierte Prüfungsvorbereitung dabei, Schwachstellen in Daten, Prozessen und Kontrollen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Wir verbinden unsere Erfahrung aus Audit & Assurance mit umfassender Sustainability-Expertise. Dadurch können wir sowohl die regulatorischen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch die zugrunde liegenden Daten, Prozesse und Kontrollsysteme ganzheitlich beurteilen.
Unser interdisziplinärer Ansatz unterstützt Sie dabei, Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung verlässlich, transparent und prüfungsfähig zu gestalten – unabhängig davon, ob Sie bereits gesetzlich berichtspflichtig sind oder sich auf künftige bzw. freiwillige Anforderungen vorbereiten.
Wir verbinden unsere Erfahrung aus Audit & Assurance mit umfassender Sustainability-Expertise. Dadurch können wir sowohl die regulatorischen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch die zugrunde liegenden Daten, Prozesse und Kontrollsysteme ganzheitlich beurteilen.
Unser interdisziplinärer Ansatz unterstützt Sie dabei, Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung verlässlich, transparent und prüfungsfähig zu gestalten – unabhängig davon, ob Sie bereits gesetzlich berichtspflichtig sind oder sich auf künftige bzw. freiwillige Anforderungen vorbereiten.