Highlight 2026: Turbo-Öko-Investitionsfreibetrag (IFB)

Wer im Jahr 2026 ein neues E-Auto für die Praxis kauft, profitiert im Jahr 2026 von einer befristeten Sonderregelung:

22 % Zusatzabschreibung: Für Anschaffungen zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Dezember 2026 wurde der Öko-Investitionsfreibetrag vorübergehend von 15% auf 22 % angehoben. Kaufen Sie ein E-Auto um € 40.000, können Sie im ersten Jahr zusätzlich zur normalen Abschreibung (AfA) sofort € 8.800 voll gewinnmindernd als Betriebsausgabe geltend machen.

Degressive Abschreibung: Weiters kann der 22%-IFB mit der degressiven Abschreibung (AfA) von bis zu 30 % kombiniert werden. Dadurch lässt sich der steuerliche Gewinn Ihrer Ordination im Anschaffungsjahr noch zusätzlich reduzieren.

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