Wechsel von der Kleinunternehmer-Befreiung zur Regelbesteuerung
In einem aktuellen Erkenntnis bestätigte das Bundesfinanzgericht (BFG), dass für die Einstufung als umsatzsteuerliche:r Kleinunternehmer:in und die Berechnung der diesbezüglichen Umsatzgrenze das Jahr des tatsächlich bewirkten Umsatzes (Leistungszeitpunkt) entscheidend ist und nicht der Zuflusszeitpunkt.
Tipp: Sollten die (erwarteten) Umsätze eines:einer Unternehmer:in in einem Jahr knapp über oder unter der Kleinunternehmergrenze von derzeit € 55.000 brutto liegen, wird eine frühzeitige Beratung empfohlen, um eine entsprechend fristgerechte Umstellung der Buchhaltung und Rechnungslegung gewährleisten zu können.