Wer in Europa eine Polizze abschließt, macht sich selten Gedanken darüber, was passiert, wenn der Versicherer selbst zahlungsunfähig wird. Die Antwort darauf fällt derzeit sehr unterschiedlich aus – je nachdem, in welchem Mitgliedstaat das Unternehmen zugelassen ist. Ende August hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA der Europäischen Kommission eine fachliche Empfehlung übermittelt, die genau diesen blinden Fleck adressiert.
Worum es geht
Anlass ist ein Beratungsersuchen der Kommission nach Artikel 98 der Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (IRRD). Die Kommission muss dem Parlament und dem Rat berichten, ob EU-weite Mindeststandards für Versicherungsgarantiesysteme sinnvoll sind; EIOPA liefert dafür die technische Grundlage. Es handelt sich also noch nicht um einen Rechtsetzungsvorschlag, sondern um Vorarbeit – die politische Entscheidung steht aus.
Das Problem ist seit Jahren bekannt: einige Mitgliedstaaten verfügen über ein Sicherungssystem, die übrigen nicht. Wo es Systeme gibt, unterscheiden sie sich in Deckungsumfang, Auslösemechanismus, Fristen und Finanzierung erheblich. Versicherer dürfen auf Basis einer einzigen Konzession europaweit anbieten – der Schutz ihrer Kundinnen und Kunden endet im Ernstfall aber häufig an der Staatsgrenze. Praxisfälle wie Gefion oder FWU haben gezeigt, wie unterschiedlich es Versicherungsnehmer treffen kann, die dasselbe Produkt beim selben Anbieter gekauft haben. Für Österreich relevant: Das bestehende Schutzsystem entspricht nicht ohne Weiteres der IRRD-Definition eines Garantiesystems und müsste gegebenenfalls angepasst werden.
Die wesentlichen Empfehlungen
Erfasste Verträge: Kein Rundumschutz, sondern eine gezielte Auswahl – im Leben-Bereich nahezu alle Sparten, im Nichtleben-Bereich insbesondere Feuer und Sachschaden, Haftpflicht, Unfall, Kaution und Krankheit. Mitgliedstaaten dürfen darüber hinausgehen.
Auslösezeitpunkt: Spätestens dann, wenn ein Unternehmen ausfällt oder auszufallen droht und keine begründete Aussicht besteht, das noch abzuwenden – also an dem Punkt, an dem auch die IRRD greift.
Fristen: Eine einheitliche Frist für die Anmeldung von Ansprüchen sowie eine EU-weite Höchstfrist für Auszahlungen. Wer schneller zahlen will, darf das national kürzer regeln.
Fortführung von Verträgen: Hier bleibt es beim Leitgrundsatz, dass die Interessen der Versicherungsnehmer, Begünstigten und Anspruchsteller zu schützen sind. Die Ausgestaltung bleibt national.
Insolvenzrang: Garantiesysteme sollen auf derselben Stufe stehen wie Versicherungsforderungen – entsprechend jener Variante des Artikels 275 Solvency II, für die sich der jeweilige Mitgliedstaat entschieden hat.
Finanzierung: Verpflichtend sind Vorkehrungen für kurzfristig verfügbare Liquidität; Form und Umfang bleiben offen. Nachgelagerte Umlagen sollen nur dort zulässig sein, wo eine Marktanalyse zeigt, dass der Sektor sie tragen kann. Eine ausreichende Vorabfinanzierung oder ein operativer Puffer wird gefordert, konkrete EU-Zielwerte hingegen nicht.
Was offenbleibt
Bei der Frage, wie stark Garantiesysteme in die Finanzierung von Abwicklungsverfahren eingebunden werden sollen, verzichtet EIOPA bewusst auf eine Präferenz – die IRRD ist noch in Umsetzung, belastbare Erfahrungswerte fehlen. Klar positioniert sich die Behörde dagegen beim institutionellen Zusammenspiel: Zwischen nationalen Abwicklungsbehörden und Garantiesystemen soll es zumindest formalisierte Kooperationsvereinbarungen geben, die Rollen, Zuständigkeiten und Informationsflüsse festlegen.
Ausblick
Die IRRD ist ab 30. Jänner 2027 anzuwenden. Bis dahin dürfte auch der Bericht der Kommission vorliegen. Für Versicherungsunternehmen lohnt es sich, die eigene Ausgangslage früh zu prüfen – insbesondere in Märkten, in denen bislang kein den Anforderungen entsprechendes Sicherungssystem besteht.
Abkürzungen
EIOPA
(European Insurance and Occupational Pensions Authority) Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung.
FWU
Ehemalige deutsche Muttergesellschaft der heutigen Austrion Life Insurance AG. Im Artikel als Beispiel eines Insolvenzfalls im Versicherungsbereich genannt.
Gefion
Versicherungsunternehmen, dessen Insolvenz als Praxisbeispiel für die Herausforderungen grenzüberschreitender Versicherungsfälle herangezogen wird.
Quelle: EIOPA, Empfehlung zu Mindeststandards für Versicherungsgarantiesysteme in der EU vom 31. August 2026. (veröffentlicht am 1. September 2026)
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