IFRS 18 vor Erstanwendung: IFRS Interpretations Committee klärt Zweifelsfragen
Die eigentliche Herausforderung beginnt jetzt
Mit dem verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 18 zum 1. Jänner 2027 tritt die Diskussion in eine neue Phase ein. Die Grundstruktur des Standards ist bekannt; nun rücken konkrete Anwendungs- und Auslegungsfragen in den Mittelpunkt. Nach seiner Sitzung im Juni 2026 veröffentlichte das IFRS Interpretations Committee sieben vorläufige Agenda-Entscheidungen zu neuen Umsetzungsfragen. ( https://www.ifrs.org/news-and-events/updates/ifric/2026/ifric-update-june-2026/) Diese ergänzen die erste Reihe von Entscheidungen, die bereits im April 2026 veröffentlicht worden waren und zeigen, dass wesentliche Zweifelsfragen erst während der Implementierung sichtbar werden. Unternehmen müssen diesen dynamischen Auslegungsstand in ihre Bilanzierungsrichtlinien und Implementierungsprojekte einbeziehen. Nachfolgend werden einige der vorläufigen Entscheidungen näher betrachtet.
Management-Defined Performance Measures im Brennpunkt
Besonders anspruchsvoll bleiben die Management-Defined Performance Measures (MPMs).
Das Management eines Unternehmens legt oft eigene Leistungskennzahlen fest. IFRS 18 definiert bestimmte vom Management verwendete Kennzahlen zur finanziellen Leistung, die in öffentlichen Kommunikationsmitteln verwendet werden, als Management-Defined Performance Measures (MPMs). Der Umgang mit diesen Kennzahlen und deren Offenlegung wird im IFRS 18 erstmals geregelt.
IFRS 18 verlangt klare Definitionen, sachgerechte Bezeichnungen, Überleitungen auf die nächstliegende IFRS-Zwischensumme und nachvollziehbare Erläuterungen. Die Schwierigkeit beginnt bereits bei der Abgrenzung der erfassten Kennzahlen.
Hypothetische Erträge und Aufwendungen
Das Committee befasste sich mit der Einordnung einer Kennzahl, die hypothetische Erträge und Aufwendungen enthält, also Beträge, die nach IFRS nicht und auch künftig nicht erfasst werden. Nach der vorläufigen Sicht des Committee schließt dies eine Qualifikation als MPM nicht aus. Erfüllt die Kennzahl sämtliche Definitionsmerkmale, greifen daher die MPM-Angaben und die Offenlegungsanforderungen sind einzuhalten. Für die Praxis erhöht dies die Bedeutung einer transparenten Beschreibung: Die Kennzahl muss die Sicht des Managements auf die finanzielle Performance sachgerecht wiedergeben und darf durch Bezeichnung oder Erläuterung nicht irreführen.
Was gilt als öffentliche Kommunikation?
Eine weitere Zweifelsfrage betrifft den Begriff der „public communications“. Vertrauliche Präsentationen an einen kleinen Kreis identifizierbarer Aktionäre oder potenzieller Investoren sind nach der vorläufigen Entscheidung nicht allein deshalb öffentlich, weil es sich um „Investorenpräsentationen“ handelt. Maßgeblich sind die konkreten Umstände, insbesondere die Beschränkung des Empfängerkreises und ein Weitergabeverbot. Unternehmen sollten daher ihre Kommunikationskanäle evaluieren und deren Einordnung bei der MPM-Beurteilung berücksichtigen und dokumentieren.
Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen
Durch IFRS 18 sind erfolgswirksame Erträge und Aufwendungen nun zu klassifizieren. Die neuen Kategorien führen zu Abgrenzungsfragen die Interpretationsspielräume enthalten.
Erträge und Aufwendungen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
Übt ein Unternehmen als spezifizierte Hauptgeschäftstätigkeit das Investieren in finanzielle Vermögenswerte aus, sind nach der vorläufigen Sicht des Committee Erträge und Aufwendungen aus sämtlichen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten der operativen Kategorie zuzuordnen unabhängig von weiteren Hauptgeschäftstätigkeiten des Unternehmens.
Gemischte Aufwandsdarstellung stellt kein Wahlrecht dar
Eine weitere Frage betraf die Voraussetzungen für eine gemischte Darstellung operativer Aufwendungen, also eine Kombination aus einer Darstellung nach Art der Aufwendungen und einer Darstellung nach Funktionen. Zudem wurde gefragt, ob Aufwendungen derselben Art auf verschiedene Positionen verteilt werden dürfen.
Nach der vorläufigen Entscheidung ist eine gemischte Darstellung operativer Aufwendungen nach Art und Funktion dann erforderlich, wenn sie die nützlichste strukturierte Zusammenfassung liefert. Aufwendungen derselben Art dürfen dabei auf funktions- und artbezogene Posten verteilt werden. Die Postenbezeichnungen müssen jedoch erkennen lassen, welche Aufwendungen enthalten sind. Bereits die im April 2026 finalisierte Agenda-Entscheidung stellte zudem klar, dass die Angaben nach Aufwandsarten greifen, sobald irgendein Aufwandsposten innerhalb der operativen Kategorie funktional dargestellt wird. Für viele Unternehmen wird daher nicht die Auslegung, sondern die Datenverfügbarkeit zum Engpass.
Zwischensummen
Bezeichnungen müssen verständlich, nicht vollständig sein
Das Committee wurde gefragt, ob die Bezeichnung einer Zwischensumme in der Gewinn- und Verlustrechnung, die gleichzeitig eine vom Management definierte Leistungskennzahl (MPM) darstellt, sämtliche in die Berechnung einbezogenen oder ausgeschlossenen Bestandteile ausdrücklich nennen muss.
Ist eine Zwischensumme zugleich ein MPM, muss ihre Bezeichnung nicht jedes einbezogene oder ausgeschlossene Element aufzählen. Entscheidend ist das Gesamtbild aus Bezeichnung und Anhangangaben. Die Beschreibung muss die Merkmale der Kennzahl sachgerecht wiedergeben, verständlich sein und darf die Abschlussadressaten nicht in die Irre führen. Damit steigen die Anforderungen an konsistente Terminologie und erläuternde Angaben.
Keine Standardsetzung bedeutet keine Entwarnung
Das IFRIC sah bei den sieben im Juni 2026 behandelten IFRS-18-Fragen vorläufig keinen Bedarf für neue Standardsetzungsprojekte. Die Entscheidungen sind jedoch noch nicht final. Für Unternehmen, die derzeit an ihrer IFRS-18-Implementierung arbeiten, werden die Agenda-Entscheidungen zu einer wesentlichen Interpretationsquelle. Sie geben wichtige Hinweise darauf, wie die bestehenden Regelungen des Standards in Zweifelsfällen auszulegen sind
Fazit
Die Entscheidungen zeigen deutlich, dass die eigentlichen Herausforderungen bei der Einführung von IFRS 18 weniger in der Struktur der neuen Gewinn- und Verlustrechnung als vielmehr in der praktischen Anwendung liegen. Kritische Umsetzungsfelder sind:
- die Definition und Dokumentation von Management-Defined Performance Measures,
- die Frage einer sachgerechten und konsistenten Bezeichnung von Zwischensummen,
- die Abgrenzung zwischen Aufwandsdarstellung nach Art und nach Funktion,
- sowie die Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen zu den neuen IFRS-18-Kategorien.
Sie geben wichtige Hinweise darauf, wie die bestehenden Regelungen des Standards in Zweifelsfällen auszulegen sind.
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