Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2027
Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2027
Beachte: Gemäß § 824 Abs. 2a ASVG bleibt die Geringfügigkeitsgrenze auch für 2027 „eingefroren“ (ebenso wie der davon abgeleitete Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe). Die anderen Werte erhöhen sich entsprechend der Aufwertungszahl 1,046. Die tägliche Höchstbeitragsgrundlage wird für 2027 außertourlich zusätzlich um € 5,00 angehoben (§ 108 Abs. 3 ASVG).
Demnach werden für das Kalenderjahr 2027 voraussichtlich die folgenden Sozialversicherungswerte gelten:
Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 551,10 (gegenüber 2026 unverändert)
Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe: € 826,65 (gegenüber 2026 unverändert)
Höchstbeitragsgrundlage:
- monatlich: € 7.410,00
- täglich: € 247,00
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: € 14.820,00
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer:innen ohne Sonderzahlungen: € 8.645,00
Grenzbeträge für Arbeitslosenversicherung-Niedrigentgelt:
| Beginn des Dienstverhältnisses | ||
| vor dem 01.01.2027 | ab dem 01.01.2027 | |
| bis € 2.327,00: | 0,50 % | 1,00 % |
| über € 2.327,00 bis € 2.539,00: | 1,50 % | 2,00 % |
| über € 2.539,00 bis € 2.751,00: | 2,50 % | 2,95 % (normal) |
| über € 2.751,00: | 2,95 % (normal) | 2,95 % (normal) |
Anmerkung: Für Lehrlinge gelten in der Stufe bis € 2.327,00 die vorstehenden Prozentsätze, in den höheren Stufen gilt der Standardbeitragssatz von 1,15 %.
E-Card Service-Entgelt: € 28,10 (Stichtag 15.11.2027)
Die endgültige Bestätigung durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Kundmachung im Bundesgesetzblatt bleiben aber noch abzuwarten.
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