Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2027

Nicht nur Lohnsoftwareanbieter, sondern auch viele Unternehmen benötigen insbesondere für ihre Personalkostenplanung eine zeitgerechte Information über die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte. Wie gewohnt finden Sie daher nachfolgend bereits die voraussichtlichen Werte für 2027.

Beachte: Gemäß § 824 Abs. 2a ASVG bleibt die Geringfügigkeitsgrenze auch für 2027 „eingefroren“ (ebenso wie der davon abgeleitete Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe). Die anderen Werte erhöhen sich entsprechend der Aufwertungszahl 1,046. Die tägliche Höchstbeitragsgrundlage wird für 2027 außertourlich zusätzlich um € 5,00 angehoben (§ 108 Abs. 3 ASVG).

Demnach werden für das Kalenderjahr 2027 voraussichtlich die folgenden Sozialversicherungswerte gelten:

Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 551,10 (gegenüber 2026 unverändert)

Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe: € 826,65 (gegenüber 2026 unverändert)

 

Höchstbeitragsgrundlage:

  • monatlich: € 7.410,00
  • täglich: € 247,00
  • Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: € 14.820,00
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer:innen ohne Sonderzahlungen: € 8.645,00

 

Grenzbeträge für Arbeitslosenversicherung-Niedrigentgelt:

 Beginn des Dienstverhältnisses
 vor dem 01.01.2027ab dem 01.01.2027 
bis € 2.327,00:0,50 %

1,00 %

über € 2.327,00 bis € 2.539,00:1,50 %2,00 %
über € 2.539,00 bis € 2.751,00:2,50 %2,95 % (normal)
über € 2.751,00:2,95 % (normal)2,95 % (normal)

Anmerkung: Für Lehrlinge gelten in der Stufe bis € 2.327,00 die vorstehenden Prozentsätze, in den höheren Stufen gilt der Standardbeitragssatz von 1,15 %.

 

E-Card Service-Entgelt: € 28,10 (Stichtag 15.11.2027)

Die endgültige Bestätigung durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Kundmachung im Bundesgesetzblatt bleiben aber noch abzuwarten.

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