HR und Global Mobility Update
Status-Update: Einführung von EES und ETIAS in der Schweiz (Stand: Februar 2026)
Im Rahmen unseres letzten GMS- und HR-Updates hatten wir bereits über die geplante Einführung des Entry/Exit-Systems (EES) informiert. Inzwischen wurde EES an den grösseren Schweizer Flughäfen (u.a. Zürich, Genf) erfolgreich eingeführt. Das System erfasst elektronisch die Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, erleichtert Grenzkontrollen und verbessert die Nachvollziehbarkeit von Aufenthaltsdauern.
ETIAS (European Travel Information and Authorisation System) wird voraussichtlich im letzten Quartal 2026 eingeführt – also zwischen Oktober und Dezember 2026.
Die Einführung wurde mehrfach verschoben. Grund dafür waren technische Verzögerungen beim neuen EU-Grenzsystem EES (Entry/Exit System), das erst Oktober 2025 startet und bis April 2026 vollständig funktionsfähig sein muss.
ETIAS betrifft Personen aus visumsfreien Drittstaaten (z. B. USA, Kanada, Australien), die sich für maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in der Schweiz bzw. dem Schengen-Raum aufhalten möchten (geschäftlich oder privat).
Ab wann ist ETIAS obligatorisch?
Nach der Einführung von ETIAS im letzten Quartal 2026 ist davon auszugehen, dass eine zweistufige Übergangsphase vorgesehen wird, bevor ETIAS vollständig obligatorisch wird.
1. Transitional Period (Übergangsphase) – ca. 6 Monate
Während dieser Phase:
- ETIAS existiert bereits.
- Reisende können ETIAS beantragen, müssen es aber noch nicht zwingend tun.
- An der Grenze können Personen mit oder ohne ETIAS einreisen.
- Die Behörden empfehlen jedoch, ETIAS bereits frühzeitig zu verwenden.
2. Grace Period (Kulanzfrist) – weitere ca. 6 Monate
Während dieser Phase:
- ETIAS wird grundsätzlich verpflichtend.
- Aber: Personen, die noch kein ETIAS haben, dürfen in vielen Fällen trotzdem einreisen, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie vom neuen System noch nichts wussten oder noch keine Möglichkeit hatten, sich zu registrieren.
Wann wird ETIAS vollständig obligatorisch?
Nach Transitional Period (6 Monate) + Grace Period (6 Monate) wird ETIAS strikt verpflichtend, d. h.:
- Ohne ETIAS keine Einreise in den Schengenraum.
- Voraussichtlich ab Herbst 2027 strikt durchgesetzt.
Kurz erklärt
| Phase | Dauer | Was bedeutet das? |
| Transitional Period | ca. 6 Monate | ETIAS optional – System läuft bereits, aber noch keine Pflicht |
| Grace Period | ca. 6 Monate | ETIAS wird Pflicht, aber mit «Kulanz» – Einreise ohne ETIAS in Einzelfällen noch möglich |
| Danach | dauerhaft | ETIAS 100 % obligatorisch – voraussichtlich ab Herbst 2027 |
Vorgehen und Kosten:
- Die Beantragung erfolgt online vor Reiseantritt
- Notwendige Angaben: Reisedaten, Passinformationen, Hintergrundfragen
- Die Gebühren werden bei ca. EUR 20 liegen
- Nach Bewilligung ist die Reisegenehmigung bis zu 3 Jahre gültig (oder bis Gültigkeit der Reisedokumente)
- EU-/EFTA-Bürger sind von ETIAS weiterhin ausgenommen
Kurzfazit für HR und GMS-Teams:
- Einführung Schweiz / Schengen: Q4 2026
- Pflicht: frühestens April 2027, vollständig ab Herbst 2027
- Kosten: 20 EUR
Nächste Schritte - Unsere Empfehlung:
- Informieren Sie betroffene Mitarbeitende frühzeitig über die neuen Verfahren.
- Wenden Sie das ETIAS möglichst ab Einführungsstart an, um frühzeitig Erfahrungen mit dem neuen System zu sammeln.
- Informieren Sie sich laufend mit unserem GMS & HR Update über die definitive Einführung.
Achtung:
Zahlreiche Websites bieten bereits „ETIAS Anträge“ an – diese sind betrügerisch – Anträge können erst ab EU-Freischaltung eingereicht werden.
Autorin: Gordana Muggler
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