Umsetzung der EU-Taxonomie bei Versicherern

Die Taxonomie-Verordnung ist ein Instrument der EU, um die klima- und umweltpolitischen Herausforderungen unserer Gegenwart anzugehen. Sie schafft den Rahmen für ein EU-einheitliches Klassifikationssystem ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten und hält Unternehmen dazu an, einen „grünen“ Beitrag zu leisten. Die bereits seit Januar 2022 geltenden EU-Vorgaben erweitern für viele Unternehmen und einen Großteil der Finanzmarktteilnehmer die Offenlegungspflichten für nichtfinanzielle Informationen.

Hier finden Sie einen Überblick zu unseren Services und Solutions rund um die EU-Taxonomie für Versicherungsunternehmen.

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Die Verordnung (EU) 2020/852 („Taxonomie-Verordnung“) gilt für alle Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte bereitstellen, sowie Unternehmen, die bereits zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß der Non-financial Reporting Directive (NFRD) verpflichtet sind.

Die ersten Bestimmungen zur Taxonomie traten am 1. Januar 2022 in Kraft. Der Kreis der Unternehmen, die ab 2025 durch die Anwendung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichtspflichtig werden, erweitert sich schrittweise:

  • ab dem Berichtsjahr 2025 um große Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
    • 25 Mio. € Bilanzsumme,
    •  50 Mio. € Nettoumsatz und/oder
    • 250 Beschäftigte.
  • ab dem Berichtsjahr 2026 um kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsgesellschaften.
  • ab dem Berichtsjahr 2028 um alle Nicht-EU-Unternehmen mit einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der EU, die bestimmte Kriterien erfüllen.

Was beinhaltet die Taxonomie-Verordnung?

Die EU-Taxonomie definiert, ob Wirtschaftstätigkeiten eines Unternehmens als nachhaltig einzustufen sind und einen Beitrag zu den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie leisten. Dazu zählen:

Umsetzung der EU-Taxonomie bei Versicherern

Dem „Do No Significant Harm“-Prinzip (DNSH) zufolge genügt es dabei nicht, dass eine Aktivität mindestens dem Erreichen eines der sechs Umweltziele der EU-Taxonomie dient. Vielmehr darf sie auch keinem dieser Ziele entgegenstehen und muss zugleich sozialen Mindeststandards genügen.

Bei Versicherungsunternehmen wird zwischen Versicherungstechnik und Kapitalanlagen differenziert. Die Versicherungsaktivitäten fallen unter das zweite Umweltziel der EU-Taxonomie. Nicht-Lebens- und Rückversicherer müssen die Anteile der taxonomiefähigen und -konformen Nicht-Lebensversicherungsprämien im Verhältnis zu den gesamten Prämieneinnahmen berichten. Zusätzlich müssen Versicherungsunternehmen die Anteile an den gesamten Kapitalanlagen offenlegen, die taxonomiefähige und -konforme Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen der sechs Umweltziele finanzieren. Im Unterschied zur Versicherungstechnik müssen bei Kapitalanlagen bereitgestellte Informationen aus internen und externen Datenquellen herangezogen werden.

Unser Ansatz zur Umsetzung der EU-Taxonomie

Vom ersten Verständnis der Anforderungen über die Projektplanung, die Analyse der relevanten Aktivitäten bis hin zur Berechnung und Berichterstattung der Taxonomie-KPIs – unsere Expert*innen begleiten Sie mit umfassendem Know-how. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Taxonomie-Verordnung im Bereich der Versicherungstechnik sowie der Kapitalanlagen. Gemeinsam passen wir Ihr nichtfinanzielles und finanzielles Accounting den regulatorischen Anforderungen an und schaffen Synergien zu weiteren Regularien wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) oder der Offenlegungsverordnung (SFDR).

Unsere Lösung zur Umsetzung der EU-Taxonomie

Die Umsetzung der EU-Taxonomie ist ein ressourcenaufwendiger Prozess. Wir stehen als zuverlässiger Sparringspartner an Ihrer Seite, definieren gemeinsam die notwendigen Schritte, navigieren Sie durch die externe Prüfung der EU-Taxonomie und gehen flexibel auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein.

Nach einer Betroffenheitsanalyse Ihres Unternehmens und Definition des Konsolidierungskreises für die EU-Taxonomiekennzahlen und begleiten Sie durch alle Phasen in den Bereichen Versicherungstechnik und Kapitalanlagen:

Versicherungstechnik / Underwriting

                                 Kapitalanlagen / Investment                            

Phase 1: Projektplanung und Kick-Off-Workshop

Zunächst legen wir mit Ihnen die notwendigen Schritte und Ziele für eine erfolgreiche Umsetzung der EU-Taxonomie fest. Zusammen bestimmen wir den Teilnehmerkreis für einen Grundlagen-Workshop. Darin besprechen wir detailliert den Projektablauf, schauen auf die Taxonomie-Berichterstattung Ihrer Wettbewerber und klären Ihre Fragen.

Phase 2: Analyse der Taxonomiefähigkeit

Im weiteren Prozess betrachten wir, welche Versicherungsprodukte Ihr Unternehmen anbietet und analysieren die Versicherungssparte sowie die Klimarisikoabdeckung. Auf diese Weise können taxonomiefähige Produkte ermittelt und gemeinsam validiert werden.

Diese erste Abstimmung bildet die Grundlage, um die geeigneten Ansprechpartner*innen in Ihrem Unternehmen zu finden und die weiteren Schritte zu definieren.

 

Phase 2: Analyse der Kapitalanlageklassen     

Die Taxonomie-Verordnung fordert von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die Anteile an Kapitalanlagen offenzulegen, die taxonomiefähige und -konforme Wirtschaftsaktivitäten finanzieren.

Aus diesem Grund identifizieren wir in dieser Phase die wesentlichen Anlageklassen.

Diese erste Abstimmung bildet die Grundlage, um die geeigneten Ansprechpartner*innen in Ihrem Unternehmen zu finden und die weiteren Schritte zu definieren. 

Phase 3: Analyse der taxonomiekonformen Aktivitäten

Im nächsten Schritt ermitteln wir, inwiefern die zuvor identifizierten Versicherungsprodukte den Anforderungen der technischen Bewertungskriterien laut EU-Taxonomieverordnung genügen. Außerdem überprüfen wir, wieweit die Anforderungen an soziale Mindeststandards in Ihrem Unternehmen bereits erfüllt sind. Dazu zählen die Themen Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, Steuern sowie fairer Wettbewerb.

 

 

Phase 3: Identifizierung von Datenquellen und Datenerhebung

Für die Offenlegung der Taxonomie-KPIs benötigen Sie sowohl interne als auch externe Datenquellen.

Die Datenerhebung unterscheidet sich häufig für die Anlageklassen der liquiden Anlagen, der privaten Anlagen sowie Immobilien. Wir unterstützen Sie bei einer systematischen sowie sachgerechten Erhebung und Allokation der Daten nach Anlageklasse.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            

Phase 4: Datenerhebung und Berechnung der Kennzahlen

Um die geforderten KPIs berechnen zu können, ermitteln wir in ihrem Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die taxonomiefähigen und -konformen Anteile der Nichtlebensversicherungsprämien.

 

Phase 4: Berechnung der Kennzahlen

Liegen alle Daten vor, unterstützen wir Sie bei der Aufbereitung und Auswertung der Daten, so dass diese in die vorgegeben Meldebögen übertragen werden können. Wir beraten Sie in der Klärung von Auslegungsfragen und stimmen offene Punkte mit unseren Wirtschaftsprüfer*innen ab.

 

Phase 5: Analyse des Anpassungsbedarfs für Systeme, Prozesse und Daten

Um zukünftig eine effiziente Datenerhebung und Berichterstattung zu ermöglichen, analysieren wir mit Ihnen Optionen zur Automatisierung von Systemen und Prozessen. Wir unterstützen Sie bei ggf. nötigen Anpassungen, um die Taxonomie-KPIs effizienter zu erheben und zu berechnen.

Phase 6: Berichterstattung

Wir erstellen in Absprache mit Ihnen einen Bericht über ihre KPIs zur Taxonomiefähigkeit und -konformität für Ihre Nachhaltigkeits- oder Geschäftsberichtserstattung. Alle Prozessschritte dokumentieren wir ebenfalls für die interne und ggf. externe Verwendung – z. B. zur Vorlage bei Ihrem Prüfer des Nachhaltigkeitsberichtes.

Wie Forvis Mazars Sie unterstützen kann

Wir helfen Ihnen in allen Phasen der Umsetzung der EU-Taxonomie im Versicherungsgeschäft – vom ersten Verständnis der Anforderungen über die Projektplanung, die Analyse der relevanten Kriterien und des Anpassungsbedarfs für Daten, Systeme und Prozesse bis hin zur Implementierung und anschließenden umfassenden Berichterstattung.

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