IASB veröffentlicht Änderungen zu IAS 12: „Latente Steuern in Bezug auf Vermögenswerte und Schulden aus Einzeltransaktionen“
IASB veröffentlicht Änderungen zu IAS 12
Mit diesen Änderungen sollen ein allgemeiner Grundsatz für die Bilanzierung von latenten Steuern im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen festgelegt und damit die Auslegungsmöglichkeiten in der Praxis in diesem Bereich reduziert werden (vgl. auch Beyond the GAAP Nr. 135, Juli bis August 2019 und Beyond the GAAP Nr. 148, Oktober 2020).
Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig (vorbehaltlich der Übernahme durch die Europäische Union).
Wenn ein Unternehmen jedoch seine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ab dem Zwischenabschluss zum 30. Juni 2021 ändern möchte, um latente Steuern für Leasingverhältnisse, die gemäß IFRS 16 bilanziert werden, zu erfassen, kann es dies unter Anwendung der in IAS 8 dargelegten Grundsätze zur Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden tun. Die Auswirkungen der Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode würden dann rückwirkend in der Eröffnungsbilanz der Gewinnrücklagen für die erste dargestellte Periode erfasst. Mit anderen Worten: Das Unternehmen darf die spezifischen Übergangsvorschriften, die in den Änderungen zu IAS 12 dargelegt sind, noch nicht anwenden. Diese gelten nur für die planmäßige erstmalige Anwendung ab 1. Januar 2023.
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