Voraussichtliche Lohnpfändungswerte für 2027

So früh wie selten zuvor gibt es bereits die Lohnpfändungswerte für das nächste Jahr. Laut Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027-2028 wird die Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen) mit Wirkung ab 01.01.2027 um 3,3 % erhöht. Aus dem Faktor 1,033 ergibt sich für 2027 ein Ausgleichszulagenrichtsatz von € 1.351,57.

Da sich das Existenzminimum von der Mindestpension ableitet, gelten ab 01.01.2027 voraussichtlich folgende Lohnpfändungswerte:

 

Existenzminimum 2027 (voraussichtlich)

monatlich

wöchentlich

täglich

allgemeiner Grundbetrag

€ 1.351,00

€ 315,00

€ 45,00

erhöhter allgemeiner Grundbetrag

€ 1.576,00

€ 367,00

€ 52,00

Unterhaltsgrundbetrag

€ 270,00

€ 63,00

€ 9,00

Höchstberechnungsgrundlage

€ 5.400,00

€ 1.260,00

€ 180,00

Absolutes Geldexistenzminimum

  • bei normaler Pfändung
  • bei Unterhaltspfändung

 

€ 675,50

€ 506,63

 

€ 157,50

€ 118,13

 

€ 22,50

€ 16,88

 

Die offizielle Bestätigung dieser Werte durch das Justizministerium wird noch einige Monate dauern. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre entsprechen die voraussichtlichen Werte im Regelfall auch den endgültigen Werten.