Transparenzregister: eine neue Compliance-Herausforderung für Schweizer Unternehmen
Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (LTPM) am 26. September 2025 unternimmt die Schweiz einen weiteren Schritt zur Stärkung der Transparenz rechtlicher Strukturen und zur Festigung ihres Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Das Gesetz tritt am 1..Oktober 2026 gleichzeitig mit der entsprechenden Ausführungsverordnung in Kraft.
Diese Reform sieht die Einführung eines eidgenössischen Transparenzregisters vor, das der Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten juristischer Personen dient. Sofern Ihr Unternehmen von dieser neuen Verpflichtung betroffen ist, ist es wesentlich, bereits jetzt mit der Vorbereitung der entsprechenden Identifikations- und Meldeprozesse zu beginnen.
Meldepflicht und Zugang
Diese Reform erfasst die Mehrheit der nicht börsennotierten juristischen Personen, die als juristische Personen agieren; insbesondere Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (SICAV) oder festem Kapital (SICAF) nach schweizerischem Recht, Kommanditaktiengesellschaften oder kollektive Kapitalanlagen. Ebenfalls erfasst sind bestimmte ausländische Gesellschaften mit einer Zweigniederlassung in der Schweiz oder mit tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz, sowie Unternehmen, die Eigentum an Immobilien in der Schweiz halten. Ausgenommen sind jedoch Stiftungen und Vereine, Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sowie Personengesellschaften und bestimmte Kategorien juristischer Personen, einschliesslich börsennotierter Gesellschaften.2
Die betroffenen Gesellschaften sind verpflichtet, (i) ihre wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren und die entsprechenden Daten zu erfassen, (ii) diese dem Transparenzregister zu melden und (iii) sie bei Änderungen laufend zu aktualisieren.
Die Meldung an das Transparenzregister erfolgen grundsätzlich über die Plattform EasyGov.swiss. Das Register wird mit Inkrafttreten des Gesetzes, d. h. am 1.Oktober 2026, operationell. Ab diesem Zeitpunkt richten sich die Fristen für die Übermittlung der erforderlichen Informationen nach der jeweiligen Gesellschaftsform und bestimmten anderen Kriterien (Art. 51 - 53 LTPM).
Nach erfolgter Meldung ist der Zugang zum Transparenzregister nicht öffentlich und bleibt bestimmten, gesetzlich genau definierten Behörden vorbehalten. Darüber hinaus erhalten Finanzintermediäre sowie bestimmte dem Geldwäschereigesetz (GwG) unterstellte Berufsgruppen Zugang, um ihre Sorgfaltspflichten erfüllen zu können.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Bei Nichteinhaltung der Meldepflichten und der Pflicht zur Aktualisierung des Registers sind im Gesetz verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Sanktionen vorgesehen. Zu den schwerwiegendsten zählen die Aussetzung der gesellschafts- und vermögensrechtlichen Rechte des betroffenen Aktionärs bei wiederholten Verstössen sowie Geldstrafen von bis zu CHF 500'000 bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen.
Unsere Empfehlungen
Die Einführung dieses Registers dürfte dazu beitragen, den Ruf der Schweiz zu stärken und die Integrität ihres Finanz- und Wirtschaftsstandorts in einem internationalen Umfeld zu sichern, in dem die Transparenzanforderungen stetig zunehmen.
Um Engpässe beim Inkrafttreten der neuen Verpflichtungen zu vermeiden, empfehlen wir betroffenen Unternehmen, bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen, insbesondere durch die Identifikation und Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten.
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie in allen Phasen dieses Prozesses zu begleiten, insbesondere bei folgenden Aufgaben:
- Die Prüfung, ob Ihr Unternehmen von den neuen Registrierungspflichten betroffen ist, und der Identifikation der meldepflichtigen Unternehmenseinheiten Ihrer Unternehmensgruppe;
- der Identifizierung und Dokumentation Ihrer wirtschaftlich Berechtigten gemäss den gesetzlichen Kriterien, auch bei komplexeren Strukturen;
- der fristgerechten Vorbereitung und Einreichung der Registermeldungen;
- der Etablierung interner Prozesse, um die kontinuierliche Aktualisierung der Informationen sicherzustellen und eine nachhaltige Compliance zu gewährleisten.
Autoren: Planta, Simana Muggler und Leanne Suter
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