Christian Hassa Manager

Qualifikation
Rechtsanwalt, Steuerberater
Beratungsfelder
Branchen
- Public & social sector
- Healthcare & life sciences
- Industrials
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Kurzbiografie
- Seit 2021 Forvis Mazars (ehemals Mazars)
- 2017 - 2021 KPMG AG WPG, Leipzig, Corporate Tax, zuletzt als Assistant Manager
- 2016 - 2017 Universität Leipzig, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Steuerrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht
- 2014 - 2016 Rechtsreferendariat in Leipzig
- 2009 - 2014 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig
Profil
Christian Hassa ist Rechtsanwalt und Steuerberater und seit 2021 Manager bei Forvis Mazars (ehemals Mazars). Er ist interdisziplinär im Rahmen rechtlicher und steuerlicher Beratung tätig, insbesondere in den Bereichen Unternehmensnachfolge sowie in Public & social sector.
Veröffentlichungen
- ErbStB 2022, 237 - Betriebsaufspaltungen in der steueroptimierten Vermögensnachfolgeplanung
- beck.digitax 2022, 155 - Non-fungible Token (NFT) – ausgewählte steuerliche und rechtliche Herausforderungen anhand eines Praxisfalls
Kontakt
Seiten Christian Hassa
Services
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- Das neue Lobbyregistergesetz
Über uns
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- BFH – Gebührenfestsetzung für eine von mehreren Beteiligten beantragte verbindliche Auskunft
- BFH zur Auslegung des § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 24 AO
- FG Hamburg – Anforderungen an eine Betriebsaufspaltung zwischen zwei Vereinen
- FG Niedersachsen – Anforderungen an die Bestimmtheit von Satzungsbestimmungen zur Vermögensbindung
- FG Münster: kein Anspruch einer gemeinnützigen Stiftung auf Erstattung abgeführter Kapitalertragsteuer
- BMF – Nichtanwendung der BFH-Rechtsprechung zur Zusammenfassung von BgA gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1–3 KStG
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- BFH – Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 26a EStG für Aufsichtsrat kommunaler GmbH
- OLG Karlsruhe – Zurückweisung einer Vereinsanmeldung bei fehlendem Bescheid nach § 60a AO
- BFH – Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb eines Grundstücks infolge eines Umlegungsverfahrens
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- BFH stellt sich gegen Finanzverwaltung und segnet Gestaltung ab
- BFH: neue Handhabe für die Grundsätze zum Spendenabzug bei Darlehen an Stifter
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- Bruchteilsgemeinschaft kein umsatzsteuerlicher Unternehmer
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- Kurtaxe für öffentlich zugängliche Kureinrichtungen kein Entgelt für steuerbare Dienstleistung
- EuGH-Nachfolgeentscheidung: Finanzielle Eingliederung erfordert Willensdurchsetzung des Organträgers und Mehrheitsbeteiligung
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