Betriebsstätte: eine wichtige steuerliche Herausforderung in der Schweiz und auf internationaler Ebene
Definition der Betriebsstätte
Die Einstufung als Betriebsstätte basiert auf drei wesentlichen Kriterien:
1. Ein Geschäftssitz
Dabei kann es sich um Räumlichkeiten, ein Büro, einen Arbeitsplatz oder einen Coworking Space handeln, die dem Unternehmen offen zur Verfügung gestellt werden. Oder auch um eine Werkstatt, eine Verkaufsstelle oder sogar eine Baustelle bzw. ein langfristiges Bauprojekt.
2. Fester Charakter
Der Ort muss eine gewisse Dauerhaftigkeit aufweisen: identifizierbare Adresse, regelmässige Nutzung, zeitliche Stabilität.
3. Eine an diesem Ort ausgeübte Tätigkeit
Das Unternehmen muss an diesem Ort seine gesamte oder einen Teil seiner Tätigkeit ausüben, z. B. Handels-, Dienstleistungs-, Verwaltungs- oder Managementfunktionen.
Eine rein vorbereitende oder unterstützende Präsenz, wie begrenzte Marketing-, Vertretungs- oder Supportaktivitäten, kann hingegen je nach den konkreten Umständen nicht als Betriebsstätte gelten.
Risikosituationen
Bestimmte Konstellationen bergen ein erhöhtes Risiko, als Betriebsstätte eingestuft zu werden:
- Ein Arbeits-Hub oder Satellitenbüro in einem anderen Kanton oder Land mit mehreren Mitarbeitern, einem eigenen Mietvertrag und einer bedeutenden Geschäftstätigkeit.
- Coworking Space, der regelmässig, quasi permanent genutzt wird und in dem häufig lokale Mitarbeiter anwesend sind.
- Führungskraft oder wichtiger Mitarbeiter, der üblicherweise Verträge für das Unternehmen von einem anderen Gebiet aus aushandelt oder abschliesst – auch im Homeoffice.
Selbst wenn keine lokale juristische Person (Tochtergesellschaft) gegründet wurde, kann die Kombination aus „Räumlichkeiten + Personal + wesentliche Tätigkeit” ausreichen, um eine Betriebsstätte zu begründen.
Zusammenfassung der wichtigsten steuerlichen Risiken
Interkantonaler Begriff
In der Schweiz führt die Anerkennung einer Betriebsstätte in einem anderen Kanton zu einer neuen Aufteilung von Gewinn und Kapital. Sobald dort eine wesentliche technische oder kommerzielle Tätigkeit ausgeübt wird, ergeben sich mehrere Risiken:
- Vermehrung der Besteuerungspunkte: Die Eröffnung eines Büros in einem neuen Kanton bedeutet eine Aufteilung des Gewinns und des Kapitals, was den Gesamtsteuersatz verändern kann.
- Unterschiede zwischen den Kantonen: Eine umstrittene Einstufung als Betriebsstätte kann zu einer interkantonalen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung führen.
- Auswirkungen für die Arbeitnehmer: Je nach Kanton (und je nachdem, ob Grenzabkommen bestehen oder nicht) kann das Quellensteuersystem erheblich variieren.
Um diese Risiken zu begrenzen, ist es unerlässlich, die Aufteilung der Aktivitäten im Voraus zu planen, klare Aufteilungsschlüssel (Umsatz, Lohnsumme, Vermögenswerte) festzulegen und in wichtigen Fällen die Position durch eine Steuervereinbarung mit den zuständigen kantonalen Steuerbehörden abzusichern.
Internationaler Begriff
Auf internationaler Ebene führt die Anerkennung einer Betriebsstätte zu einer sofortigen Neuklassifizierung des Besteuerungsrechts: Gemäss dem OECD-Musterabkommen bleiben die Gewinne im Wohnsitzstaat steuerpflichtig, mit Ausnahme des Anteils, der der ausländischen Betriebsstätte zuzurechnen ist und den der Quellenstaat dann besteuern kann.
Die wichtigsten Herausforderungen sind folgende:
- Besteuerung von Gewinn und Kapital: Die Betriebsstätte muss über eine separate Buchhaltung oder, falls dies nicht möglich ist, über ein separates Ergebnis verfügen, das eine dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechende Zuweisung ermöglicht.
- Risiko der Doppelbesteuerung: Unterschiede zwischen den Staaten hinsichtlich des Umfangs oder der Höhe der zurechenbaren Gewinne können trotz des Bestehens eines Abkommens zu einer verbleibenden Doppelbesteuerung führen.
- Säule 2: Für die betroffenen Konzerne kann das Vorhandensein einer Betriebsstätte zusätzliche Verpflichtungen mit sich bringen, insbesondere in Bezug auf Mindestbesteuerung und Berichterstattung.
- Internationale Compliance: Registrierungspflichten, lokale Steuererklärungen, mögliche Umsatzsteuerregistrierung und Dokumentation der Methode zur Gewinnzuweisung.
- Auswirkungen auf Personalwesen/Lohnabrechnung: Mögliche Auswirkungen auf die Quellensteuer, den Status von Grenzgängern, die Sozialversicherung und die Behandlung von grenzüberschreitender Telearbeit.
Unsere Empfehlungen
Bevor Sie ein Büro, einen Arbeits-Hub oder einen Coworking Space in einem anderen Kanton oder im Ausland eröffnen oder Telearbeit aus dem Ausland genehmigen, empfehlen wir Ihnen Folgendes:
- Genaue Erfassung der Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten: Ermittlung der Arbeitsorte, der tatsächlich ausgeübten Funktionen und der Entscheidungsbefugnisse der betroffenen Mitarbeiter.
- Das Risiko einer Betriebsstätte im Hinblick auf das OECD-Modell und die internen Regeln bewerten und anschliessend eine klare Richtlinie für das Management von Anwesenheiten und Zuständigkeiten festlegen.
- Die Buchhaltung und die internen Abläufe so zu strukturieren, dass die Aufteilung der Gewinne, Aufwendungen und Ressourcen zwischen den verschiedenen beteiligten Standorten oder Einheiten gerechtfertigt werden kann.
Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer Organisation, der Ermittlung der Risiken einer Betriebsstätte in der Schweiz und im Ausland sowie bei der Umsetzung geeigneter Sicherheitsmassnahmen, um eine nachhaltige Kontrolle Ihrer Steuerrisiken zu gewährleisten.
Artikel verfasst von Murielle Kammermann und Lauren Mayoraz