ESMA veröffentlicht die Prüfungsschwerpunkte für IFRS-Abschlüsse 2025
ESMA veröffentlicht die Prüfungsschwerpunkte
Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihre Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2025 betreffende Abschlüsse veröffentlicht (hier abrufbar). Zu den gemeinsamen Durchsetzungsprioritäten im Zusammenhang mit der IFRS-Finanzberichterstattung gehören:
- geopolitische Risiken und Unsicherheiten und die
- Segmentberichterstattung (IFRS 8).
Die ESMA weist daraufhin, dass geopolitische Risiken und Unsicherheiten, wie z. B. der andauernde Krieg in der Ukraine, die Spannungen im Nahen Osten sowie die zunehmenden Handels- und Zollkonflikte, aufgrund ihrer weitreichenden Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage und die Angabepflichten in IFRS-Abschlüssen 2025 von hoher Bedeutung sind.
Die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung können vielfältig sein und betreffen z. B. die Werthaltigkeit von finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerten (IAS 36, IAS 2, IFRS 9) sowie der aktiven latenten Steuern (IAS 12). Darüber hinaus können z. B. die Erfassung der Umsatzerlöse (IFRS 15), Neueinschätzungen bei Rückstellungen (IAS 37), Liquiditätsrisiken (IFRS 7), der Einhaltung von Kreditbedingungen (Covenants) und Sensitivitätsanalysen (IFRS 13, IAS 36, IFRS 7) erforderlich sein.
In diesem Zusammenhang hilfreich ist auch der fachliche Hinweis des IDW „Auswirkungen geopolitischer Unsicherheiten und Risiken auf die Halbjahresfinanzberichterstattung zum 30.06.2025 nach IFRS“ (hier abrufbar), der sich analog auf die Abschlüsse zum Geschäftsjahresende übertragen lässt.
Der zweite Schwerpunkt liegt auf der Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8. Hier liegt der Fokus auf der Identifikation und Aggregation von Geschäftssegmenten und dem Hinweis, dass geopolitische Unsicherheiten zu Änderungen der berichteten Segmente führen können.
Darüber hinaus liegt das Augenmerk auf der Angabe von wesentlichen Ertrags- und Aufwandsposten der Berichtssegmente unter Beachtung der IFRS IC Agendaentscheidung von Juli 2024 (s. IFRS-Newsletter 1/2025). Zudem wird auf die Bedeutung der konzernweiten Angaben zu geografischen Gebieten und wichtigen Kunden im aktuellen Umfeld hingewiesen und betont, dass keine Ausnahme von der Angabe des IFRS 8.34 (Umsätze mit wichtigen Kunden, 10%-Schwelle) besteht.
Unter den sonstigen Hinweisen betont die ESMA die Bedeutung der Konnektivität zwischen der Finanzberichterstattung und der Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Berücksichtigung aktueller IFRS-Entwicklungen. Hier wird insbesondere auf die Dringlichkeit der Bewertung der Auswirkungen des IFRS 18 Darstellung des Abschlusses hingewiesen.
Die ESMA verweist weiterhin auf den nahezu finalen Entwurf des IASB der Angabevorschriften zu Unsicherheiten anhand von klimabezogenen Beispielen (s. Beitrag in diesem IFRS-Newsletter); darin ist auch ein Beispiel enthalten, wie die Finanzberichterstattung und die Nachhaltigkeitsberichterstattung verknüpft werden können.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) berücksichtigt die von der ESMA veröffentlichten europäischen Prüfungsschwerpunkte, ergänzt diese jedoch um zusätzliche nationale Schwerpunkte. Die Prüfungsschwerpunkte der BaFin sind bisher noch nicht veröffentlicht.