Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz in der Schweiz: Auswirkungen und Folgen

Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz führt neue Informationsrechte, Berichtspflichten und Korrekturmassnahmen ein. Erfahren Sie, welche Bedeutung diese Vorgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Schweiz haben können.

Was ist die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz?

Die EU-Richtlinie (EU Pay Transparency Directive) zur Lohntransparenz wurde 2023 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet. Ihr Hauptziel besteht darin, gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu gewährleisten, insbesondere zwischen Männern und Frauen. Über dieses Kernziel hinaus hat die Richtlinie weitgehende Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung.

Für Arbeitnehmer führt die Richtlinie mehrere wichtige Rechte und Vorteile ein. Arbeitgeber müssen künftig während des Einstellungsverfahrens Informationen zum Gehalt sowie zu den zugrunde liegenden Vergütungskriterien bereitstellen. Arbeitnehmer haben zudem das Recht, Informationen über ihr individuelles Vergütungsniveau sowie über durchschnittliche Vergütungsniveaus in vergleichbaren Positionen zu erhalten.

Zudem sind Unternehmen verpflichtet, über geschlechtsspezifische Vergütungsunterschiede zu berichten, einschliesslich von Durchschnitts- und Medianunterschieden, der Verteilung variabler Vergütung sowie der Vergütungsquartile. Bei nicht erklärbaren Vergütungsunterschieden von 5 % oder mehr sind Arbeitgeber verpflichtet, Korrekturmassnahmen zu ergreifen.

 

Was bedeutet das für Schweizer Arbeitgeber?

Die Richtlinie gilt für Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union tätig sind, unabhängig davon, wo sich ihr Hauptsitz befindet. Der Juni 2026 markiert die Frist für die EU-Mitgliedstaaten, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die meisten Mitgliedstaaten haben diese Anforderungen jedoch noch nicht vollständig umgesetzt und es wird erwartet, dass die Anwendung schrittweise erfolgt.

Obwohl die Schweiz nicht Teil der EU ist und daher nicht direkt an diese Richtlinie gebunden ist, steht es ihr frei, ähnliche Grundsätze zu übernehmen oder davon abzuweichen. Die Richtlinie findet jedoch Anwendung auf Unternehmen, die in der EU tätig sind, einschliesslich Schweizer Unternehmen mit in der EU ansässigen Tochtergesellschaften oder Mitarbeitern.

Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sich Schweizer Arbeitgeber zumindest teilweise an diese Standards anpassen müssen, um auf dem europäischen Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben.

 

Die Bedeutung der Richtlinie

Zwar kann Lohntransparenz dazu beitragen, Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufzubauen, doch führt eine blosse Ausweitung des Zugangs zu Vergütungsdaten und Berichtspflichten nicht automatisch zu mehr Gleichbehandlung innerhalb eines Unternehmens. Tatsächliche Gleichbehandlung hängt vom Vorhandensein robuster, klar definierter interner Prozesse ab, die unternehmensweit konsequent angewendet werden.

Um tatsächliche Gleichbehandlung zu gewährleisten, müssen Unternehmen klare Strukturen etablieren und wichtige HR-Kennzahlen regelmässig überwachen. Dies ermöglicht es den Unternehmen, Muster zu erkennen und potenzielle Ungleichbehandlungen strukturiert anzugehen. In diesem Zusammenhang spielt eine offene und fundierte Kommunikation zwischen der Unternehmensleitung, den HR-Teams und den Mitarbeitenden eine entscheidende Rolle.

Dies beschränkt sich nicht nur auf Vergütungsprozesse. Auch die Rekrutierung, Weiterbildung, Leistungsbeurteilungen und die Weiterentwicklung von Kompetenzen sind für den Aufbau einer gerechten Organisation gleichermassen wichtig. Wenn Mitarbeitende in jeder Phase ihrer Laufbahn innerhalb des Unternehmens konsistente und transparente Prozesse erleben, die durch regelmässige Bewertungen und klare Standards unterstützt werden, wird das Risiko einer ungleichen Behandlung deutlich verringert.

 

Autorin: Alessandra Sattiva

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