DAC7 und der neue digitale Posteingang des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)

Die erstmalige Übermittlung der DAC7-Meldung über die neue BZSt-Massendatenschnittstelle DIP (Digitaler Posteingang) bis zum 31. März 2024 stellt Betreiber digitaler Plattformen vor neue Herausforderungen. Dabei ist zunächst die Betroffenheit einer Plattform zu bestimmen, die Informationen über die Anbieter auf den Plattformen qualitätszusichern und die Meldung über die neue BZSt-Schnittstelle durchzuführen.

Hintergrund

Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG) trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Das Gesetz ist Teil des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 (sog. DAC7) und zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2730).

Europäischer Informationsfluss

Demnach sind Plattformbetreiber gemäß des PStTG verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen dem BZSt Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt werden. Es müssen Informationen über Anbieter im Inland und im Ausland gemeldet werden. Die zuständigen deutschen Finanzämter und die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten tauschen diese Informationen automatisiert aus. Es gilt, besondere Sorgfalt walten zu lassen, wenn steuerliche Informationen automatisiert gemeldet und europaweit geteilt werden.

Betroffenheit, Datenqualität, Meldung

Im ersten Schritt ist meist unklar, ob sich eine Plattform im Sinne des PStTG als solche qualifiziert. Nach einer Erstanalyse der Betroffenheit und der Prüfung auf die Verfügbarkeit von Daten gilt es, die Anbieter auf der Plattform zur Aktualisierung der Informationen wie z. B. deren Steueridentifikationsnummer und Adresse aufzufordern sowie die benötigten Informationen zusammenzutragen. Für die Kommunikation und Bereitstellung der zu übermittelnden Informationen an die Anbieter müssen neue Prozesse geschaffen und ggf. Anpassungen an den Plattformen vorgenommen werden. Auch eine Änderung der AGB gilt es in diesem Zuge zu prüfen. Mit dem Mazars DAC7-Tool wird eine universelle Excel-Schnittstelle bereitgestellt, die DAC7-Informationen automatisiert in das technische Format konvertiert und über die neue DIP-Schnittstelle an das BZSt überträgt. Neben der Bewältigung der technischen Herausforderungen unterstützt Mazars im DAC7-Prozess bei der Analyse der Betroffenheit, der Datenqualitätsprüfung, dem Aufsetzen der notwendigen neuen Prozesse bis hin zur Konvertierung und Übermittlung der Meldung.

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Autor

Christian Würschinger
Tel.: +49 89 350 00 2390

Dies ist ein Beitrag aus unserem Steuer-Newsletter 1/2024. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen oder weitere Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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