Hannes Göthel Partner

Qualifikation
Rechtsanwalt
Beratungsfelder
Branchen
- Healthcare & life sciences
- Industrials
- Energy, infrastructure & environment
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Kurzbiografie
- Seit 2009 Forvis Mazars (ehemals Mazars)
- 2007 - 2009 Referendariat in Berlin und London
- 2002 - 2007 Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin
Profil
Herr Hannes Göthel ist seit 2009 als Rechtsanwalt bei Forvis Mazars (ehemals Mazars) im Bereich Transaktionsberatung/ M&A am Standort Berlin tätig. Seit 2021 ist er Partner. Herr Göthel verfügt über langjährige Erfahrung in der Begleitung von komplexen Unternehmenstransaktion im Bereich regulierter Wirtschaftszweige, insbesondere für Unternehmen im Healthcare-Sektor, daneben auch in den Sektoren Infrastruktur, Energie und Automotive. Zu den Mandanten von Herrn Göthel zählen mittelständische private und öffentliche Unternehmen. Herr Göthel berät seine Mandanten in deutscher und englischer Sprache
Kontakt
Seiten Hannes Göthel
Branchen
Services
Über uns
- Newsletter „Healthcare“ 1/2026
- Newsletter „Healthcare“ 4/2025
- Forvis Mazars berät AMEOS Gruppe bei Erwerb des Josephs-Hospital Warendorf
- Die Krankenhausreformen – eine Gefahr für die ambulante Versorgung?
- MVZ im Fokus: Modernisierung der Zulassungsverordnungen
- Newsletter „Healthcare“ 3/2025
- Forvis Mazars berät Sana Kliniken Duisburg bei Zusammenschluss mit Evangelischem Krankenhaus BETHESDA
- Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte
- Newsletter „Healthcare“ 2/2025
- Forvis Mazars begleitet Sana Kliniken AG bei Übernahme der Muldentalkliniken
- Newsletter „Healthcare“ 1/2025
- Newsletter „Healthcare“ 4/2024
- Forvis Mazars berät Sana Kliniken AG bei Erwerb der bayerischen Regiomed-Kliniken
- Zustand und Rahmenbedingungen des deutschen Pflegemarktes: Chancen für die Digitalisierung?
- Neues, Altes und Verwirrendes zum GSVG
- Newsletter „Healthcare“ 3/2024
- Newsletter „Healthcare“ 2/2024
- Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz | (Referentenentwurf 2.0): Einschränkungen für iMVZ – ja oder nein?
- Mazars begleitet Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. beim Zusammenschluss zum Evangelischen Verbund Augusta Ruhr
- BSG: Rechtsstreit um die Abrechnung vom Krankenhaus veranlasster strahlentherapeutischer Drittleistungen
- Krankenhausreform und Hybrid-DRG – Auswirkungen auf Fach- und Belegkrankenhäuser
- Mazars berät die AMEOS Gruppe bei dem Erwerb des Sudenburger Operationszentrums
- Anforderungen an die ärztliche Leitung im Medizinischen Versorgungszentrum
- Fremdbesitzverbot(e) auf dem Prüfstand
- Newsletter „Healthcare“ 2/2023
- Verstoß gegen ärztliche Berufspflichten bei Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Corona-Selbsttest-Zertifikaten
- Keine Vergütung für Krankenhausleistungen, an denen ein vermeintlicher Arzt mitgewirkt hat
- Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung – die Empfehlung der Regierungskommission
- Ein (weiterer) Beitrag zur Debatte um sogenannte „iMVZ“
- Editorial
- Newsletter „Healthcare“ 1/2023
- Unzulässigkeit der Forderung der KV Bayerns nach einer Bankbürgschaft für Abschlagszahlungen an „Investoren-MVZ“
- Aktuelle Regulierungsvorschläge im Zusammenhang mit Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
- Editorial
- Newsletter „Healthcare“ 4/2022
- Mazars begleitet die Sana Kliniken AG bei Partnerschaft mit dem Berliner Paulinenhaus Krankenanstalt e. V.
- Beschluss des SG Dresden vom 9. Mai 2022 (S 25 KA 20/22 ER) – So geht es nicht!
- Change-of-Control-Klausel im neuen Niedersächsischen Krankenhausgesetz
- Editorial
- Newsletter „Healthcare“ 3/2022
- Veröffentlichung des neuen Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen – es wird ernst!
- Einschränkung des Outsourcings von Krankenhausleistungen
- Editorial
- Newsletter „Healthcare“ 2/2022
- AMEOS Gruppe setzt beim Erwerb der Sankt Elisabeth KJF Klinik in Neuburg a. d. Donau auf die Expertise von Mazars
- Angestellter Arzt und Gesellschafter einer MVZ-Trägergesellschaft
- MVZ-Zulassung: Weitere Voraussetzung für vertragsärztliche Zulassungsverfahren – Versicherungsnachweis
- MVZ-Regulierung
- Newsletter „Healthcare“ 1/2022
- Welche Änderungen strebt die Ampelkoalition an und welche noch nicht?
- Editorial
- Newsletter „Healthcare“ 4/2021
- Aktuelle Rechtsprechung zum Vertragsarztrecht
- Die Entwicklung der Krankenhausfinanzierung während der COVID-19-Pandemie – Follow-up
- Editorial
- Newsletter „Healthcare“ 3/2021
- Reform der Krankenhausplanung in NRW – Follow-up
- Kritik an Krankenhaus-MVZ – warum eigentlich? Ein Diskussionsbeitrag
- Editorial
- Newsletter „Healthcare“ 2/2021
- Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Teilhabestärkungsgesetz)
- Die Entwicklung der Krankenhausfinanzierung während der COVID-19-Pandemie – ein Überblick
- Newsletter „Health Care“ 1/2021
- Das Krankenhauszukunftsgesetz – Follow-up
- Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz
- Absicherung des EEG-Umlageprivilegs für Krankenhäuser
- COVID-19: Krankenhausentlastungsgesetz und Bevölkerungsschutzgesetz
- Roever Broenner Susat Mazars begleitet die DOREA-Gruppe beim Erwerb von fünf Procuritas-Pflegeeinrichtungen
- Expansion in den Medizinproduktehandel: Roever Broenner Susat Mazars begleitet Sana Kliniken AG beim Erwerb der ROESER-Gruppe
- Erwerb der Röpersberg-Gruppe: AMEOS Gruppe setzt auf Health-Care-Expertise von Roever Broenner Susat Mazars
- Roever Broenner Susat Mazars berät die Sana Kliniken AG
- Übernahme von elf Pflegeeinrichtungen: DOREA-Gruppe setzt auf Health Care Expertise von Roever Broenner Susat Mazars
- Roever Broenner Susat Mazars berät die Sana Kliniken AG beim Erwerb des AGAPLESION Bethesda Krankenhaus Stuttgart
- Roever Broenner Susat Mazars berät die DOREA-Gruppe beim Erwerb zweier Seniorenzentren