Jörn Dieckmann Partner
Leitung Familienunternehmen & Mittelstand
Qualifikation
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Diplom-Kaufmann
Beratungsfelder
- Abschlussprüfung
- Interne Revision
- Steuerliche Beratung
- Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen
- Immobiliensteuerrecht
- Beratung und Prüfung von Kapitalverwaltungsgesellschaften & Investmentvermögen
- Tax Due Diligence
- Tonnagegewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr
- Financial Due Diligence
- Sanierungs-/Restrukturierungsberatung
- Governance, Risk, Compliance, Sustainability
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Branchen
- Erneuerbare Energien
- Immobilien
- Schifffahrt
- Asset Management
Berufsständische Mitgliedschaften und sonstige Funktionen
- IDW – Arbeitskreis Geschlossene Investmentvermögen
- IDW – Investmentfachausschuss
Kontakt
Seiten Jörn Dieckmann
Branchen
Services
Themen
Über uns
- Sorgen Sie zielgerichtet für Wertzuwachs
- So kommen Sie zu einer stabilen Vertriebsstrategie
- Bessere Investitionsentscheidungen treffen
- So entwickeln Sie Ihr neues Geschäftsmodell und führen es ein
- So wird Ihr Unternehmen effizienter
- Mechanismen zur Optimierung des Geschäftswerts
- Stellen Sie den Wert Ihres Unternehmens in den Mittelpunkt
- Wie Sie Unternehmensziele erfolgreich priorisieren
- C-Suite-Barometer 2021: Zeit zu handeln
- Wie Sie als Unternehmen mit Nachhaltigkeit bei der Gewinnung neuer Talente punkten
- Nachhaltigkeit im Unternehmen integrieren: Wie Sie ausreichende Kapazitäten und Ressourcen freisetzen
- Ein nachhaltiges Mindset etablieren: Wie Sie den Fokus auf Chancen statt Risiken legen
- Rückwirkende Änderung von § 7 Satz 3 GewStG durch das Jahressteuergesetz 2019 verfassungsgemäss
- Sondermodul des BAFA-Beraterzuschuss für Corona-betroffene Unternehmen eingestellt
- Unsere Schifffahrtspartner am Standort Hamburg
- Mehrwert für Hamburger Unternehmen und internationale maritime Wirtschaft
- Praktische Empfehlungen zur Umsetzung des BilRUG im Jahresabschluss von Schifffahrtsgesellschaften
- Ausweitung des Verbraucherschutzes durch das Kleinanlegerschutzgesetz