Was versteht man unter Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die Offenlegung von Informationen eines Unternehmens zu den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), einschliesslich relevanter Richtlinien, Massnahmen, Kennzahlen und Ziele.
Ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Schweiz verpflichtend?
Ja, sofern Unternehmen in den gesetzlichen Anwendungsbereich fallen. Artikel 964a-c OR regeln den Anwendungsbereich sowie die inhaltlichen und Veröffentlichungspflichten der Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange. Die Anforderungen an die Klimaberichterstattung werden durch die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange konkretisiert, die auf den TCFD-Empfehlungen basiert. Alle 20 in unserer Analyse untersuchten SMI-Unternehmen berichten im Rahmen der entsprechenden schweizerischen Vorgaben.
Welche zusätzlichen Berichtsrahmenwerke wenden Schweizer Unternehmen an?
Zusätzlich zu den schweizerischen Vorgaben beziehen sich 75% der SMI-Unternehmen auf GRI oder wenden die GRI-Standards an. 55% beziehen sich auf die ESRS oder wenden diese an und 40% beziehen sich auf die Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) oder wenden diese an.
Gilt die CSRD für Schweizer Unternehmen?
Unter bestimmten Voraussetzungen möglicherweise. Obwohl die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Teil des EU-Rechts ist, können auch Schweizer Unternehmen und Konzerne – abhängig von ihren Aktivitäten und ihrer Konzernstruktur in der EU – in den Anwendungsbereich fallen. Darüber hinaus können EU-Berichtsanforderungen Schweizer Unternehmen indirekt über EU-Tochtergesellschaften sowie über Erwartungen von Kunden, Investoren und weiteren Geschäftspartnern betreffen. Unsere Analyse zeigt, dass bereits 55% der SMI-Unternehmen auf die ESRS Bezug nehmen oder diese anwenden.
Welche Änderungen zeichnen sich in der Schweizer Nachhaltigkeitsberichterstattung ab?
Im April 2026 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über nachhaltige Unternehmensführung. Sollte das Gesetz in Kraft treten, würden die schweizerischen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung neu ausgestaltet, stärker an relevante internationale Entwicklungen angeglichen und Nachhaltigkeitsberichte im Anwendungsbereich einer obligatorischen externen Prüfung unterstellt.
Das Nachhaltigkeitsteam von Forvis Mazars in der Schweiz begleitet Unternehmen bei dieser Entwicklung – von der Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bis hin zu Prüfung.
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