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Einführung des ermäßigten Steuersatzes für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form
In Zukunft gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % auch für die elektronische Überlassung solcher Inhalte, also z. B. E-Books. Ausgenommen sind Veröffentlichungen, die überwiegend aus Videoinhalten und hörbarer Musik bestehen. Der bislang schon für die Papier- (oder Hörbuch)-version bestehende Ausschluss von der Steuerermäßigung für bestimmte jugendgefährdende Inhalte gilt auch für die elektronische Form.
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