Einführung des ermäßigten Steuersatzes für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form

16.05.2019 – Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und andere Druckerzeugnisse in Papierform sind nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Anlage 2 bereits jetzt steuerermäßigt – seit 2015 sind davon auch Hörbücher auf einem Datenträger, z. B. auf einer CD, umfasst.

In Zukunft gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % auch für die elektronische Überlassung solcher Inhalte, also z. B. E-Books. Ausgenommen sind Veröffentlichungen, die überwiegend aus Videoinhalten und hörbarer Musik bestehen. Der bislang schon für die Papier- (oder Hörbuch)-version bestehende Ausschluss von der Steuerermäßigung für bestimmte jugendgefährdende Inhalte gilt auch für die elektronische Form.

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