Anwendung von IFRS 9 durch Kreditinstitute
Anwendung von IFRS 9 durch Kreditinstitute
Am 24. November 2021 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) auf eigene Initiative einen Bericht (hier abrufbar), in dem sie ihre Erkenntnisse über die Umsetzung von IFRS 9 – Finanzinstrumente zusammenfasst.
Ziel dieses Berichts ist es, die Regulierungsbehörden bei der Bewertung der Qualität und der Angemessenheit der von den Banken bei der Anwendung von IFRS 9 verwendeten Rahmenwerke für erwartete Kreditverluste (Expected Credit Loss, ECL) zu unterstützen.
In dem Bericht hebt die EBA die erheblichen Anstrengungen der europäischen Banken hervor, weist aber auch auf ihre Vorbehalte gegenüber bestimmten Rechnungslegungspraktiken hin, insbesondere im Zusammenhang mit COVID-19. Dabei hebt die EBA drei zentrale Erkenntnisse hervor:
- Die Rechnungslegungspraktiken unterscheiden sich aufgrund der inhärenten Flexibilität von IFRS 9 und den bisher begrenzten Erfahrungen;
- die COVID-19-Krise hat die Banken dazu gezwungen, ECL-Modelle gemäß IFRS 9 außerhalb der Grenzen anzuwenden, für die sie konzipiert wurden. Dies machte einen verstärkten Einsatz von manuellen Anpassungen (Overlays) erforderlich und führte zu größeren Abweichungen bei den Auswirkungen auf die ECL-Beträge;
- einige der im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise beobachteten Praktiken müssen von den Regulierungsbehörden stärker überwacht werden, insbesondere im Hinblick auf die rechtzeitige Erkennung eines erheblichen Anstiegs des Kreditrisikos.
Die EBA erklärt, dass die Ergebnisse ihres Berichts in ihre Diskussionen mit dem IASB im Rahmen der laufenden Postimplementierungsprüfung (PiR) von IFRS 9 einfließen werden. Des Weiteren werden die Ergebnisse auch im Rahmen der weiteren Gespräche auf europäischer Ebene erörtert.
Darüber hinaus wird die EBA die Probleme weiter beobachten, um eine einheitliche Anwendung von IFRS 9 zu fördern und an der Interaktion zwischen Rechnungslegungs- und Aufsichtsvorschriften zu arbeiten.
Am 15. Dezember 2021 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) einen Bericht über die Offenlegung von Banken in Bezug auf erwartete Kreditverluste veröffentlicht (hier abrufbar). Der Bericht der ESMA enthält zum einen einen Überblick über die Umsetzung von IFRS 7 – Finanzinstrumente: Angaben und IFRS 9 – Finanzinstrumente hinsichtlich der Bemessung und Offenlegung von erwarteten Verlusten (Expected Credit Loss, ECL) durch europäische Banken. Zum anderem werden in dem Bericht Empfehlungen zur Verbesserung der Einhaltung, Vergleichbarkeit und Transparenz dieser Vorschriften gegeben.
Die ESMA stützt ihren Bericht auf die Ergebnisse der Durchsicht von IFRS-Abschlüssen des Geschäftsjahres 2020 von 44 europäischen Banken.
Der Bericht fokussiert auf folgende Bereiche:
• Allgemeine Aspekte der Offenlegung zu ECL-Angaben
• Bewertung des signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos
• Zukunftsorientierte Informationen
• Erläuterung von Änderungen der Risikovorsorge
• Transparenz der Angaben zu den Kreditrisikopositionen
• ECL-Sensitivitätsangaben
Die Ergebnisse der Durchsicht zeigen, dass die Anforderungen von IFRS 7 und IFRS 9 grundsätzlich gut durch die Banken umgesetzt worden sind. Verbesserungen sind im Bereich der Darstellung der unternehmensspezifischen Angaben und der Verknüpfung der gemachten Angaben (Angaben im Anhang, Lagebericht und Risikobericht), z. B. durch Querverweise, gewünscht.
Haben Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf?
Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1-2022. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.