Vereinigte Arabische Emirate – Einführung einer Körperschaftsteuer von neun Prozent

Seit dem 1. Juni 2023 erheben die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) eine Körperschaftsteuer in Höhe von neun Prozent auf Unternehmensgewinne. Investoren, Gründer*innen und Auswanderer*Auswanderinnen, die den Standort VAE (insbesondere Dubai) als Zielstaat identifiziert haben, müssen das neue steuerliche Klima in ihren Entscheidungsprozessen berücksichtigen.

Hintergrund

Unternehmensgewinne unterliegen in Wirtschaftsjahren, die ab dem 1. Juni 2023 beginnen, in den VAE einer Körperschaftsteuer in Höhe von neun Prozent, soweit die jährlichen Gewinne 370.000 AED (aktuell ca. 90.000 €) übersteigen. Die neue Körperschaftsteuer gilt grundsätzlich für alle Unternehmen und in allen sieben Emiraten. Allerdings existieren hierzu Ausnahmen. So sind Unternehmen, die im Bereich der Gewinnung natürlicher Ressourcen tätig sind, von der Körperschaftsteuer befreit. Zudem sind ausländische Unternehmen und Unternehmer*innen nur körperschaftsteuerpflichtig, wenn ein Gewerbe oder eine geschäftliche Tätigkeit in den Emiraten regelmäßig – im Rahmen einer ständigen Niederlassung oder ertragsteuerlichen Betriebsstätte – in den VAE betrieben wird.

Bedeutung für die Praxis

Insbesondere Dubai stellt für Investoren, Gründer*innen und Auswanderer*Auswanderinnen einen attraktiven Standort dar. Die Einführung einer Körperschaftsteuer und die damit verbundene Verpflichtung zur Führung steuerlicher Aufzeichnungen verändert das steuerliche Klima in den VAE entscheidend. Auch wenn der Steuersatz von neun Prozent im internationalen Vergleich niedrig ist, ist die Komplexität der Investitionsentscheidung erhöht und die richtige Wahl der Gesellschaftsstruktur entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg.

Zeitgleich nähern sich die VAE weiter den international geltenden Besteuerungsstandards an und erhöhen damit die politische Akzeptanz des Standorts (Stichwort: Schwarze Liste der EU).

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Autorin

Kira von Lewinski

Dies ist ein Beitrag aus unserem Steuer-Newsletter 3/2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen oder weitere Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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