Alexander Labus Partner

Alexander Labus

Qualifikation

Rechtsanwalt, Master of Laws (LL.M.), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und ECLP (Univ.)

Beratungsfelder

Branchen

  • Automobilindustrie
  • Energie
  • Transport & logistics
  • Industrials

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Spanisch

Kurzbiografie

  • Seit 2021 Forvis Mazars (formerly Mazars)
  • 2018 - 2021 Becker Büttner Held, München, Partner Counsel
  • Seit 2018 Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
  • Seit 2017 ECLP (Univ.)
  • 2014 - 2017 Sonntag & Partner, München, Senior Manager
  • 2010 - 2014 Rechtsanwalt in Spanien und in einer mittelständischen deutschen Kanzlei
  • Rechtsreferendariat mit Stagen im Deutschen Bundestag und der Deutschen Botschaft in Bangkok, Thailand
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität in Tübingen, der Universidad San Pablo CEU in Madrid und der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg

Profil

Rechtsanwalt Alexander Labus ist Partner und Standortleiter unseres Münchener Büros. Er ist Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Labus liegt im Bereich der Transaktionsberatung (M&A), hier verfügt er über langjährige Erfahrung in der Begleitung von komplexen, sowohl nationalen als auch internationalen Unternehmenstransaktionen (Share- und Asset Deals). Alexander Labus besitzt außerdem einen Masterabschluss im Sportrecht (Masterarbeit zur Break-even-Regel des Financial Fair Play der UEFA). Er beschäftigt sich mit verschiedenen Belangen des Sportrechts, u.a. begleitet er Investoren bei der Beteiligung an Sportvereinen und betreut Athleten und Athletinnen ganzheitlich. Herr Labus war außerdem mehrere Jahre in Spanien tätig und hat dort studiert. Er leitet und verantwortet unseren Spanish Desk und ist darüber hinaus Mitglied verschiedener deutsch-spanischer Gremien. Ein allgemeiner Branchenfokus besteht darüber hinaus im Bereich Automotive, Recruiting und Energiewirtschaft.

Veröffentlichungen

  • Klenk/Labus/Lindner/Orth: Besteuerung des kommerzialisierbaren Teils des Namensrechts - DStR 2024, 278 - beck-online
  • Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts ist kein Wirtschaftsgut und nicht einlagefähig. Anmerkung zum BFH-Urteil v. 12.6.2019 – X R 20/17 - DStR 2023, 7 - beck-online

Mitarbeit in Fachgremien des Berufsstandes und sonst. Funktionen

  • Stellvertretender Kassenprüfer der Deutsch Hispanischen Gesellschaft e.V.
  • Kassenprüfer der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung e.V.
  • Mehrjähriges Vorstandsmitglied der Amtlichen Spanischen Handelskammer für Deutschland e.V.