Influencer*innen und Einkommensteuer: Wenn das Finanzamt auf Social Media mitliest
Wann sind Influencer*innen steuerpflichtig?
Alle, die als Influencer*innen tätig sind und damit Geld verdienen, betreiben ein Gewerbe und gelten damit steuerlich als Unternehmer*innen – was mit klaren Pflichten verbunden ist, und zwar unabhängig von der Anzahl der Follower*innen. Sobald ein*e Influencer*in durch Beiträge Produkte oder Dienstleistungen bewirbt und damit Einnahmen generiert – seien es Geldzahlungen, Sachzuwendungen oder Einladungen –, entsteht eine steuerliche Pflicht. Die Tätigkeit muss beim Finanzamt angezeigt und dokumentiert werden. Auch scheinbar private Accounts können steuerlich relevant sein – Stichwort geldwerter Vorteil, weil im Geschäftsleben nichts umsonst ist.
Was ist unter einem geldwerten Vorteil genau zu verstehen?
Ein Hotelaufenthalt, Schuhe, Goodie Bags oder auch die zeitliche Überlassung von Gütern jeder Art (Uhren, Autos, Handtaschen etc.) – all das sind Sachzuwendungen, die als geldwerter Vorteil zu versteuern sind. Entscheidend ist der Marktwert der Produkte oder Leistungen, nicht, ob zusätzlich Geld geflossen ist. Auch die private Nutzung eines Gutes kann steuerlich relevant sein. Der Gegenwert des Sachbezugs ist als Einnahme zu erklären. Daher gilt: Immer dokumentieren, wie das Produkt genutzt wurde sowie welchen Wert es hat. Bei der Frage, was als Betriebsausgabe dagegen gerechnet werden kann, ist fachkundiger Rat erforderlich.
Ist man durch einen Umzug ins Ausland von der Steuerpflicht befreit?
Influencer*innen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, müssen aufpassen. Was wenige wissen: Wenn sie für Werbemaßnahmen immer wieder nach Deutschland kommen, erlischt die deutsche Steuerpflicht nicht. Das gleiche gilt für alle, die sich regelmäßig in Deutschland aufhalten.
Dazu kommt: Wer seinen Influencer-Betrieb ins Ausland verlegt, muss in Deutschland seine Betriebsstätte formal beenden. Wird die Tätigkeit im Ausland nahtlos fortgeführt, kann das teuer werden, denn eventuell fiktive Gewinne sind zu versteuern. Man spricht dann von einer Schlussbesteuerung. Der Wert des Unternehmens ist also auch beim Ortswechsel relevant.
Worauf müssen Unternehmen achten, die mit Influencer*innen im Ausland zusammenarbeiten?
Wenn ein*e Influencer*in für die Verwertung von Persönlichkeitsrechten wie z. B. Bildrechten bezahlt wird, kommen oftmals Tatbestände der beschränkten Steuerpflicht zum Tragen. Unternehmen, die Influencer*innen im Ausland bezahlen, haben in solchen Fällen einen Steuereinbehalt vorzunehmen. Das ist dann die sogenannte beschränkte Steuerpflicht für die Verwertung von Persönlichkeitsrechten im Inland.
Rechtlichen Verpflichtungen und gesellschaftlichen Erwartungen gerecht werden
Die Steuerpflicht für Influencer*innen ist komplex, aber klar geregelt. Wer auf Social Media aktiv ist und mit dem eigenen Content Geld verdient oder geldwerte Vorteile erzielt, betreibt ein gewerbliches Unternehmen mit allen dazugehörigen Pflichten. Transparente Dokumentation, professionelle Beratung und ehrliche Kommunikation helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und langfristig erfolgreich zu bleiben. Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Expert*innen.