Transparency Reports

Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2022–31.8.2023

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Wir freuen uns, Ihnen unseren Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2022/23 zu präsentieren. Er ist Grundlage unserer Berichterstattung nach Artikel 13 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung [EU] 537/2014 oder kurz „EU-APrVO“). Danach haben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die bei Mandanten von öffentlichem Interesse nach §316a HGB Abschlussprüfungen durchführen, verpflichtend einen Transparenzbericht auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

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Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2021–31.8.2022

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Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Mazars GmbH & Co. KG) freut sich darüber, ihren Transparenzbericht für das Geschäftsjahr vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2022 vorzulegen. Jedes Jahr schreibt Ihnen das Management Board im Namen von Mazars in Deutschland, um den Austausch mit Ihnen, unseren Stakeholdern, aufrechtzuerhalten. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft agieren wir in einem streng regulierten Umfeld und haben die berufliche Aufgabe, mit qualitativ hochwertigen Abschlussprüfungen unseren Stakeholdern zu dienen.

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Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2020–31.8.2021

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Insbesondere in der aktuellen Pandemiezeit ist der Kapitalmarkt durch die äußeren Umstände von einem Höchstmaß an Unsicherheit geprägt und erwartet gerade von uns als Abschlussprüfer Verlässlichkeit für seine Finanzentscheidungen. Im Zuge von Vorwürfen im Zusammenhang mit potenziell kriminellen Handlungen wurde das dringend benötigte Vertrauen in das Urteil der Wirtschaftsprüfer* innen besonders herausgefordert. Um dieses Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland und den Anlegerschutz zu stärken, hat der Gesetzgeber durch die Verabschiedung des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) erste richtungsweisende Konsequenzen gezogen: Es stärkt die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und nimmt alle an der Unternehmensführung, -kontrolle und -überwachung beteiligten Instanzen in die Pflicht, Vorstände wie Aufsichtsräte wie Abschlussprüfer und die jeweiligen Marktaufsichten.

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Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2019–31.8.2020

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Kaum ein Ereignis der jüngeren Geschichte hat unser soziales wie wirtschaftliches Leben in Deutschland und weltweit so sehr beeinflusst wie die COVID-19-Pandemie. Bislang sind die Infektionszahlen in Deutschland bedauerlicherweise hoch und stellen Politik, Wirtschaft und unsere Gesellschaft vor ganz besondere Herausforderungen, die vermutlich bis weit in das Jahr 2021 reichen werden.

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Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2018–31.8.2019

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind wir gem. Artikel 13 der EU-Verordnung 537/2014 gesetzlich verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag unseres Geschäftsjahres einen Transparenzbericht zu veröffentlichen, sofern die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im vorangegangenen Geschäftsjahr Abschlussprüfungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. v. § 319a Abs. 1 S. 1 HGB durchgeführt hat. Unser Geschäftsjahr läuft vom 1. September bis zum 31. August.

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Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2017–31.8.2018

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind wir gem. Artikel 13 der EU-Verordnung 537/2014 gesetzlich verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag unseres Geschäftsjahres einen Transparenzbericht zu veröffentlichen, sofern die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im vorangegangenen Geschäftsjahr Abschlussprüfungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. v. § 319a Abs. 1 S. 1 HGB durchgeführt hat. Unser Geschäftsjahr läuft vom 1. September bis zum 31. August.

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Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2016–31.8.2017

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind wir gem. Artikel 13 der EU-Verordnung 537/2014 gesetzlich verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag unseres Geschäftsjahres einen Transparenzbericht zu veröffentlichen, sofern die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im vorangegangenen Geschäftsjahr Abschlussprüfungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. v. § 319a Abs. 1 S. 1 HGB durchgeführt hat. Unser Geschäftsjahr läuft vom 1. September bis zum 31. August.

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Transparency Report – 31 March 2017

Before the Auditor Oversight Reform Act [Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG)] came into force, accounting firms that had conducted financial statement audits for public interest entities as defined in § 319a (1) of the German Commercial Code [Handelsgesetzbuch (HGB)] in the prior calendar year had the legal duty to publish a transparency report three months after the end of the calendar year in accordance with the old version of §55c of the Act Regulating the Profession of German Public Auditors [Wirtschaftsprüferordnung (WPO)]. Section 55c WPO has been abolished since the guidelines for a transparency report as stated in Article 13 of Regulation (EU) No. 537/2014 went immediately into effect as of 17 June 2016.

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Transparency Report as of 31 March 2016

The Transparency Report as of 31 March 2016 with information for the financial year 2014/2015 for both entities Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft and MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft is summarised into one report entitled "Mazars Germany".

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