Transparency Reports

Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2024–31.8.2025

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Wir freuen uns, Ihnen unseren Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 vorzustellen. Er basiert auf den Vorgaben des Artikels 13 der EU-Abschlussprüferverordnung (EU-APrVO; Verordnung [EU] 537/2014). Danach müssen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a HGB) durchführen, einen Transparenzbericht auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

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Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2023–31.8.2024

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Wir freuen uns, Ihnen unseren Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 vorzulegen. Er ist Grundlage unserer Berichterstattung nach Artikel 13 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung [EU] 537/2014 oder kurz „EU-APrVO“). Danach haben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die bei Mandanten von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB Abschlussprüfungen durchführen, verpflichtend einen Transparenzbericht auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

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Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2022–31.8.2023

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Wir freuen uns, Ihnen unseren Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2022/23 zu präsentieren. Er ist Grundlage unserer Berichterstattung nach Artikel 13 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung [EU] 537/2014 oder kurz „EU-APrVO“). Danach haben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die bei Mandanten von öffentlichem Interesse nach §316a HGB Abschlussprüfungen durchführen, verpflichtend einen Transparenzbericht auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

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Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2021–31.8.2022

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Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Mazars GmbH & Co. KG) freut sich darüber, ihren Transparenzbericht für das Geschäftsjahr vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2022 vorzulegen. Jedes Jahr schreibt Ihnen das Management Board im Namen von Mazars in Deutschland, um den Austausch mit Ihnen, unseren Stakeholdern, aufrechtzuerhalten. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft agieren wir in einem streng regulierten Umfeld und haben die berufliche Aufgabe, mit qualitativ hochwertigen Abschlussprüfungen unseren Stakeholdern zu dienen.

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Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2020–31.8.2021

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Insbesondere in der aktuellen Pandemiezeit ist der Kapitalmarkt durch die äußeren Umstände von einem Höchstmaß an Unsicherheit geprägt und erwartet gerade von uns als Abschlussprüfer Verlässlichkeit für seine Finanzentscheidungen. Im Zuge von Vorwürfen im Zusammenhang mit potenziell kriminellen Handlungen wurde das dringend benötigte Vertrauen in das Urteil der Wirtschaftsprüfer* innen besonders herausgefordert. Um dieses Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland und den Anlegerschutz zu stärken, hat der Gesetzgeber durch die Verabschiedung des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) erste richtungsweisende Konsequenzen gezogen: Es stärkt die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und nimmt alle an der Unternehmensführung, -kontrolle und -überwachung beteiligten Instanzen in die Pflicht, Vorstände wie Aufsichtsräte wie Abschlussprüfer und die jeweiligen Marktaufsichten.

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