Webinar „Tagesgespräch Umsatzsteuer“

7. Mai 2026 | 10:00 – 11:00 Uhr | Webinar
Aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzministeriums (BMF), des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Europäischen Gerichts (EuG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgen in regelmäßigen Abständen dafür, dass Steuerabteilungen ihre nationale und internationale Steuerpraxis auf den Prüfstand stellen müssen. Unser Webinar hält Sie über wichtige Entwicklungen auf dem Gebiet der Umsatzsteuer auf dem Laufenden.

Welche Themen im Bereich Umsatzsteuer sind derzeit relevant? Was gehört unbedingt auf die Agenda? Und wie wirkt sich die aktuelle Rechtsprechung auf Unternehmen aus? Diese Fragen zu beantworten, ist für Gesellschafter*innen, Geschäftsführer*innen und Steuerverantwortliche im Unternehmen von großer Relevanz – nicht nur aufgrund etwaiger Umsatzsteuernachzahlungen, sondern auch wegen möglicher steuerstrafrechtlicher Konsequenzen.

Doch im Alltagsgeschäft ist es für Unternehmen zunehmend schwieriger geworden, alle Vorgaben und Entscheidungen zur Umsatzsteuer korrekt zu bewerten. Denn das Thema wird mehr und mehr durch internationale Entwicklungen und höchstrichterliche Entscheidungen geprägt.

Unsere Expertinnen bringen Sie auf den neuesten Stand und erläutern auch die praktische Bedeutung der jüngsten Urteile sowie BMF-Schreiben für Ihr Unternehmen.

Diese Themen erwarten Sie

  • Welche Pflichten treffen die Finanzbehörde bei der Bearbeitung eines Vorsteuervergütungsantrags? Der EuGH setzt den Behörden in der Entscheidung „Harry et Associés Sarl“ (12. März 2026, C-527/24) klare Grenzen.
  • Schuldet der Empfänger einer innergemeinschaftlichen Lieferung, der nicht die USt-ID des Bestimmungslandes verwendet, auch dann die Straferwerbsteuer, wenn es sich um die USt-ID des Abgangslandes handelt? Aufschluss gibt die EuG-Entscheidung T-638/24 vom 25. Februar 2026 (D-GmbH).
  • Geht die Rechnung in einem Voranmeldungszeitraum nach dem Leistungsbezug ein, ist der Vorsteuerabzug für diesen Voranmeldungszeitraum geltend zu machen – oder? Das EuG hat im Fall „I. S. A.“ (T-689/24 vom 11. Februar 2006) anders entschieden.
  • Wie wirkt sich das seit Januar 2026 zu verwendende neue Formular für die Umsatzsteuervoranmeldungen auf die Erklärungspraxis aus?
  • Kann man eine Leistung auch unfreiwillig erbringen? Mit dieser Frage hat sich das EuG in der Rechtssache „Credidam“ befasst (T-643/24 vom 11. Februar 2026).

Unsere Referentinnen

  • Birgit Jürgensmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Steuerberaterin und Partnerin bei Forvis Mazars
  • Nadia Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Director bei Forvis Mazars

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