Krankenhaustransformationsfonds – Fördermittel für strukturelle und digitale Transformationsprozesse
Krankenhaustransformationsfonds
Die Fördermittel des KHTF werden beginnend ab 2026 über einen Zeitraum von zehn Jahren bereitgestellt. Ziel ist es, Projekte zu fördern, die die Versorgungsqualität verbessern, die Effizienz steigern und die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser sichern. Der Fonds bietet eine historische Chance für Krankenhäuser und Bundesländer, ihre Strukturen neu auszurichten, sich digital weiterzuentwickeln und effiziente, nachhaltige Konzepte zu implementieren. Durch gezielte finanzielle Unterstützung können dringend notwendige Modernisierungen realisiert werden, um eine leistungsfähige, patientenorientierte Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Die am 17. April 2025 veröffentlichte KHTF-Verordnung (KHTFV) stellt das zugehörige Regelwerk dar.
Krankenhäuser und Krankenhausträger: Fördermöglichkeiten nutzen
Für Krankenhäuser und deren Träger bietet der KHTF eine Möglichkeit, dringend benötigte Fördermittel für strategische und technologische Transformationsprozesse zu erhalten. Insbesondere sind folgende Maßnahmen förderfähig:
- bauliche und infrastrukturelle Maßnahmen zur Modernisierung, einschließlich Neu- und Umbauten
- IT- und Kommunikationssysteme, um digitale Prozesse zu implementieren und zu optimieren
- medizinisch-technische Ausstattung und Einrichtungen, die zur Effizienzsteigerung beitragen
- Förderung telemedizinischer Netzwerkstrukturen für den Aufbau und Verbesserung digitaler Vernetzung zwischen Kliniken
- Qualifizierungsprogramme für Fachkräfte zur Sicherung der medizinischen Versorgungsqualität
- Finanzierung von Zinsen, Tilgungen und Verwaltungskosten, insbesondere bei langfristigen Investitionen
Die Antragstellung erfolgt über das jeweilige Bundesland über ein elektronisches Verwaltungsportal. Alle relevanten Unterlagen müssen bis spätestens 30. September des vorausgehenden Jahres beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingereicht werden. Da die Anforderungen hoch sind und eine umfassende Vorbereitung erforderlich machen, sollten Kliniken frühzeitig mit den jeweiligen Landesbehörden in den Dialog treten.
Die Bundesländer spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der KHTFV. Sie sind verantwortlich für die Prüfung, Co-Finanzierung und Einreichung der Förderanträge beim BAS. Darüber hinaus gestalten sie die strategische Weiterentwicklung ihrer Krankenhauslandschaften und priorisieren förderfähige Projekte im Sinne einer nachhaltigen und effizienten Versorgungsplanung. Neben einer Beschreibung des geplanten Vorhabens und einer Schätzung der förderfähigen Kosten muss dem Förderantrag auch ein Nachweis über die Prüfung des Insolvenzrisikos beigefügt werden. Diese Prüfung soll durch ein Testat eines beauftragten Wirtschaftsprüfers nachgewiesen werden. Dieses Testat soll bestätigen, dass „in der Betrachtung der Jahresprognose keine Insolvenzgründe nach Insolvenzordnung vorliegen“ (§ 4 Abs. 2 Nr. 7 KHTFV).
Die Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzantragsgründen regelt grundsätzlich der IDW S11. Im Rahmen einer solchen Beurteilung wird durch einen unabhängigen Gutachter überprüft, ob ein Unternehmen insolvenzreif ist, also ob Insolvenzeröffnungsgründe wie Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen. Inwieweit hier eine angepasste Art der Beurteilung von Insolvenzantragsgründen zur Anwendung kommen soll, um den Anforderungen der KHTFV zu entsprechen, hat das IDW (insbesondere der IDW Fachausschuss Sanierung und Insolvenz) bisher nicht konkretisiert, jedoch angekündigt, diesbezüglich zeitnah über weitere Arbeitsergebnisse der zuständigen Fachausschüsse zu berichten.
Ein weiteres Förderkriterium ist die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Wettbewerbs- und Beihilferecht der EU. Eine entsprechende rechtliche Bestätigung muss bereits im Antrag enthalten sein. Diese kann vom Land basierend auf einer Stellungnahme eines vom Krankenhausträger beauftragten Rechtsanwalts ausgestellt werden.
Unterstützung bei der Bearbeitung
Die hohen Anforderungen an die Förderanträge und die kurze Frist bis Ende September stellen die Krankenhaus(-Träger) vor große Herausforderungen; gleichzeitig ergeben sich aus dem KHTF erhebliche Chancen. Eine frühzeitige, strategischePlanung ist entscheidend für den Erfolg der Antragstellung. Wir helfen Ihnen, Ihre förderfähigen Vorhaben strategisch zu planen, den Antragsprozess effizient zu gestalten und die benötigten Unterlagen vorzubereiten. Unsere Fachleute der Wirtschaftsprüfung und Rechtberatung unterstützen Sie ebenfalls gerne bei der gutachterlichen Stellungnahme zur Prüfung des Insolvenzrisikos, der Vereinbarkeit Ihres Vorhabens mit dem Wettbewerbs- und Beihilferecht der EU und weiteren wirtschaftlichen oder rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Antragsstellung.
Autor*innen: Andreas Sima, Anna-Lena Flohr
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