Editorial
Auch die Regelungen zur ambulanten Versorgung werden modernisiert. Moritz Ulrich stellt die Änderungen der Ärzte- und Zahnärzte-Zulassungsverordnungen vor. Künftig werden MVZ eigenständig im Arztregister erfasst, Vertretungsregelungen erweitert, digitale Verfahren wie Videositzungen ermöglicht und die Rolle der MVZ in der zahnärztlichen Ausbildung gestärkt. Die Reform schafft Transparenz und gleiche Rahmenbedingungen für MVZ im Vergleich zu Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften. Gleichzeitig wird die ambulante Versorgung durch die Krankenhausreformen bedroht. Warum das so ist und wie das geändert werden könnte, erläutert Moritz Ulrich.
Eine Bestandaufnahme zu Unsicherheiten bei der Klassifizierung medizinischer Software haben Julia Kleinschmidt und Sebastian Retter vorgenommen.
Im Bereich Gemeinnützigkeit sorgen aktuelle Entscheidungen des BFH für Unsicherheit. Alexander Becker und Jens Krieger erläutern, wie die Anwendung des § 57 Abs. 3 AO infrage gestellt wird, da der EuGH über die beihilferechtliche Zulässigkeit entscheiden soll. Das Urteil könnte erhebliche Folgen für Servicegesellschaften und deren steuerliche Behandlung haben.
Im Steuerrecht gibt es dagegen einige Klarstellungen. Lena Netzer kommentiert das BFH-Urteil zur Umsatzsteuerfreiheit der Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch Vertreter. Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit und ermöglicht die umsatzsteuerfreie Abrechnung solcher Leistungen.
Christiane Bremer und Jens Krieger zeigen anhand eines BFH-Urteils auf, dass Leistungen aus dem Persönlichen Budget ebenfalls umsatzsteuerfrei abgerechnet werden können, sofern Zielvereinbarungen konkret ausgestaltet und der Leistungserbringer vom Kostenträger anerkannt wird.
Schließlich präsentieren Dennis Hitsch und Dr. Kristina Frankus eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg zur steuerlichen Einordnung von Krankenhausleistungen im Rahmen der Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 GewStG.
Abschließend hat Torsten Volkmann eine für Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste relevante EuGH-Entscheidung zur Umsatzsteuerschuld bei fehlerhaftem Umsatzsteuerausweis an Endverbraucher für Sie ausgewertet.
Es wird sich zeigen, ob der „Herbst der Reformen“ noch mehr Spannendes für den Gesundheitssektor bereit hält. Jetzt muss erst einmal mit dem umgegangen werden, was schon auf dem Gabentisch liegt. Dabei unterstützten wir Sie gern.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und einen erfolgreichen Herbst.
Daniel Ruppelt und Moritz Ulrich
Dies ist ein Beitrag aus unserem Healthcare-Newsletter 3-2025. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.