MVZ im Fokus: Modernisierung der Zulassungsverordnungen

Die geplanten Änderungen der Ärzte- und Zahnärzte-Zulassungsverordnungen reflektieren, dass sich MVZ als Versorgungsform etabliert haben, und gehen einen Schritt in Richtung der vielfach geforderten Transparenz bezüglich der Eigentümerstrukturen.

Das Wichtigste in Kürze

Die Bundesregierung plant umfassende Reformen der Zulassungsverordnungen für Vertragsärzt*innen und Vertragszahnärzt*innen. Für MVZ ergeben sich dabei Veränderungen bei der Eintragung im Arztregister, bei Vertretungsregelungen und Verfahrensabläufen. Die Änderungen spiegeln die gewachsene Bedeutung der MVZ in der ambulanten Versorgung wider und tragen der Forderung nach mehr Transparenz Rechnung.

Neue Registrierungsanforderungen: MVZ werden sichtbar

MVZ werden künftig als eigenständige Kategorie im elektronischen Arztregister geführt. Dadurch entsteht mehr Transparenz über:

  • Name und Arztnummer der ärztlichen Leitung
  • Name und Rechtsform der Trägergesellschaft
  • gründungsberechtigte Gesellschafter mit Zuordnung zum Gründerkreis
  • Zulassungsbeginn und -ende

Darüber hinaus werden auch die bei MVZ angestellten Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen erfasst, um die tatsächlichen Versorgungskapazitäten nachvollziehbar zu machen.

Vertretungsregelungen: Gleichstellung mit anderen Praxisformen

Eine zentrale Änderung betrifft die bisherige Regelungslücke bei der internen Vertretung innerhalb eines MVZ. Das Bundessozialgericht hatte in seinem Urteil vom 30.10.2019 (Az. B 6 KA 9/18 R) festgestellt, dass die zulässige Dauer der internen Vertretung innerhalb eines MVZ nicht ausreichend geregelt war. Nach der Neuregelung werden Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ in Bezug auf kollegiale und interne Vertretungen gleichbehandelt. Gleichzeitig stellt die Änderung klar, dass die kollegiale und interne Vertretung nicht zeitlich unbegrenzt erfolgen darf, da sonst der aus der Zulassung resultierende Versorgungsauftrag gefährdet würde. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen überwacht.

Mehr Flexibilität bei Ausfällen

Teilzeitbeschäftigte Ärzt*innen in MVZ dürfen ihre Arbeitszeit zur Abdeckung von Ausfällen erhöhen. Dies gilt auch bei Leistungsbegrenzungen in Planungsbereichen mit Zulassungsbeschränkungen und erhöht die organisatorische Flexibilität.

Erweiterte Vertretungsmöglichkeiten

Die Dauer genehmigungsfreier Vertretung bei Krankheit wird von drei auf sechs Monate verlängert. Zusätzlich wird humanitäre Hilfe als neuer Vertretungsgrund eingeführt.

Zahnärztliche Versorgung: MVZ als Ausbildungsstätten

MVZ werden explizit als Vorbereitungsstätten für die zahnärztliche Ausbildung anerkannt. Nach dreijähriger Vorerfahrung können angestellte Zahnärzt*innen Vorbereitungsassistent*innen betreuen. Dies schafft Rechtssicherheit und stärkt die Rolle von MVZ in der Nachwuchsförderung.

Digitalisierung und Verfahrensvereinfachungen

MVZ können künftig an Videositzungen der Zulassungsausschüsse teilnehmen und Widerspruch gegen mündliche Verhandlungen via Videotechnik einlegen. Dies reduziert Reiseaufwand und beschleunigt Verfahren.

Vereinfachte Dokumentation

Die neuen Regelungen eliminieren verschiedene Dokumentationspflichten und ermöglichen die elektronische Übermittlung von Unterlagen. Dies führt zu einer spürbaren Reduzierung der Bürokratie.

Neue Gebührenstruktur: Moderate Anpassungen

Die Gebühren für MVZ-Anträge steigen moderat um 10 %:

  • Zulassungsantrag: 110 Euro (vorher: 100 Euro)
  • sonstige Anträge: 132 Euro (vorher: 120 Euro)
  • Widersprüche: 220 Euro (vorher: 200 Euro)

Nach endgültiger Zulassung oder Genehmigung der Anstellung eines Arztes oder einer Ärztin fallen 440 Euro Verwaltungsgebühr an (vorher: 400 Euro). Neu ist eine Gebühr von 440 Euro nach Entscheidungen über das Ruhen der Zulassung.

Praktische Auswirkungen für MVZ-Betreiber

  1. Datenaktualisierung: Überprüfung und Aktualisierung aller MVZ-Stammdaten für die neue Registerführung
  2. Vertretungskonzepte: Anpassung der internen Vertretungsregelungen an die erweiterten Möglichkeiten

Langfristige Chancen

Die Reform stärkt MVZ als gleichberechtigte Versorgungsform und schafft bessere Rahmenbedingungen für deren Weiterentwicklung. Besonders die Gleichstellung bei Vertretungsregelungen und die Integration in die zahnärztliche Ausbildung eröffnen neue Perspektiven.

Fazit: MVZ profitieren von umfassender Modernisierung

Die geplanten Änderungen der Zulassungsverordnungen markieren einen wichtigen Schritt zur vollständigen Integration von MVZ in das deutsche Gesundheitssystem und erkennen deren Etablierung ausdrücklich an. Nach rechtlichen Unsicherheiten in Teilbereichen schaffen die neuen Regelungen stellenweise klarere Verhältnisse.

MVZ-Betreiber sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen und die erweiterten Möglichkeiten strategisch nutzen. Gern beraten wir Sie zu den konkreten Auswirkungen der Neuregelungen auf Ihr MVZ und unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen.

Autor: Dr. Moritz Ulrich

 

Dies ist ein Beitrag aus unserem Healthcare-Newsletter 3-2025. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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