Editorial
Bevor wir Ihnen die Beiträge dieses Newsletters vorstellen, möchten wir eine erfreuliche Nachricht in eigener Sache teilen:
Seit dem 1. November 2025 verstärkt Dr. Marina Schulte unser HealthCare-Team am Standort Köln als Salary Partnerin. Als Fachanwältin für Medizinrecht liegt ihr Fokus auf Vertragsarztrecht und regulatorischen Fragen rund um Digital Health. Mit ihrer langjährigen Erfahrung in der Transaktionsberatung von MVZ und ihrer umfassenden Expertise bei digitalen Geschäftsmodellen bringt sie wertvolle Impulse und zusätzliche Kompetenz in unser Team. Hier nutzt sie die Gelegenheit, sich selbst vorzustellen.
Gemeinsam mit Sebastian Retter untersucht sie in einem Beitrag die am 1. August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung (EU) 2024/1689, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Verwendung von KI-Systemen schafft und für die Gesundheitswirtschaft einen fundamentalen Wandel bedeutet. Zudem setzen sie sich mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung zur Durchführung der KI-Verordnung auseinander, dessen Artikel 1 das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) bildet.
Darüber hinaus analysieren Charlotte Husemann, Jana Sachse und Nihan Akpinar im Rahmen der Umsetzung eines europäischen Rechtsakts das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die daraus resultierenden Vorgaben für Arztpraxen und MVZ.
Am 8. Oktober 2025 wurde das Krankenhausanpassungsgesetz im Kabinett beschlossen, wobei sich gegenüber dem Referentenentwurf in mehreren Punkten Änderungen (siehe unser Beitrag im HNCL 03/2025) ergeben, die Alexander Greiff vorstellt.
In einem Gastbeitrag zeigen Oliver Kisignacz und Ottmar Graf, wie Krankenhäuser als energieintensive Gebäude durch multivalente Versorgungssysteme und Effizienzmaßnahmen zu aktiven Gestaltern der Energiewende werden können. Sie verdeutlichen, welche wirtschaftlichen Chancen sich durch Effizienzsteigerungen ergeben und wie Kliniken als lokale Energieversorger in der kommunalen Wärmeplanung zur Dekarbonisierung beitragen können.
Anna-Lena Flohr diskutiert den „Entwurf eines IDW Standards zur Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG“ und zeigt auf, wie dieser insbesondere Krankenhausträgern in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten einen konkreten Handlungsrahmen zur frühzeitigen Krisenerkennung bietet.
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 11. September 2025 erstmals umfassend zur rechtlichen Einordnung grenzüberschreitender Telemedizin Stellung genommen und dabei klargestellt, dass für telemedizinische Leistungen das Herkunftslandprinzip gilt. Julia Kleinschmidt und Sebastian Retter stellen das Urteil vor und diskutieren die Auswirkungen für Telemedizinanbieter.
Seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes (1. September 2020) sorgt die neu strukturierte Ausbildung für Unsicherheiten bei Vergütung der Auszubildenden und der Refinanzierung der Ausbildungsmodelle. Niklas Karstens und Marion Plesch erläutern die allgemeinen Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Ausbildungsmodell und ordnen die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Vergütung von Psychotherapeuten in Ausbildung bzw. Weiterbildung ein.
Ein Beschluss des OLG München vom 10. Dezember 2024 eröffnet Privatärzten die Möglichkeit, sich über eine atypische stille Beteiligung an MVZ-GmbHs zu beteiligen – auch ohne Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Tilman Braun erläutert die Entscheidung und zeigt auf, wie dies gelingen kann, wenn der vertragsärztliche- und privatärztliche Geschäftsbereich strikt getrennt werden.
In einer aktuellen Verwaltungsanweisung vom 18. Februar 2025 hat das Finanzministerium Sachsen-Anhalt zu praktischen Fragen im Zusammenhang mit dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO) Stellung genommen. Jens Krieger informiert über die Konsequenzen, die zum Verlust der Steuerbegünstigung und zu erheblichen Steuernachzahlungen führen können.
Das Finanzgericht Münster hat am 15. November 2024 entschieden, dass Leistungen wie Patientenfahrservice sowie die Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen steuerfrei sind, sofern sie unmittelbar aus dem Klinikbetrieb stammen und einen klaren medizinischen Nutzen für die Patientenversorgung haben. Natalia Murujew und Oliver Stein stellen die Entscheidung und ihre Bedeutung für Kliniken vor.
Mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2024 hat das Finanzgericht Münster klargestellt, dass die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge von gemeinnützigen Einrichtungen zu einer definitiven Steuerbelastung führen kann und eine Erstattung grundsätzlich nur in Härtefällen nach Ermessen der Finanzbehörde erfolgt. Christiane Bremer ordnet das Urteil ein und erläutert die damit verbundenen praktischen Konsequenzen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 24. Oktober 2025 sein endgültiges Schreiben zu den ab 1. Januar 2025 geltenden Änderungen bei der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG) veröffentlicht und dabei seine bisher strenge Haltung teilweise gelockert. Diana Lehmann erläutert in unserem letzten Newsletter-Beitrag den wesentlichen Inhalt des Schreibens sowie die wichtigsten Neuerungen.
Zum Abschluss möchten wir auf die folgenden Transaktionen im Healthcare-Bereich aufmerksam machen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den nachstehenden Deal-Meldungen.
- Forvis Mazars berät Sana Kliniken bei strategischer Partnerschaft mit Vivecti Group - Forvis Mazars
- Forvis Mazars berät AMEOS Gruppe bei Erwerb des Josephs-Hospital Warendorf - Forvis Mazars
- Forvis Mazars berät Jacobs Capital bei Verkauf von Stingray Healthcare an Amethyst Radiotherapy - Forvis Mazars
Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in ein erfolgreiches Jahr 2026.
Daniel Ruppelt und Alexander Greiff
Dies ist ein Beitrag aus unserem Healthcare-Newsletter 4-2025. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.