13. Zusammenstellung der Agendaentscheidungen des IFRS IC
Agendaentscheidungen des IFRS IC
Diese Zusammenstellung (hier verfügbar) enthält nur einen Beschluss, der sich auf die Frage bezog, wie festgestellt wird, dass eine Volkswirtschaft als hochinflationär einzustufen ist (IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern).
Das IFRS IC erläuterte, dass alle Indikatoren des IAS 29.3 zu berücksichtigen sind, d. h. eine Volkswirtschaft wird nicht isoliert aufgrund des Vorliegens eines Indikators als hochinflationär betrachtet. Darüber hinaus handelt es sich bei den Indikatoren des IAS 29.3 nicht um eine abschließende Liste, sodass auch andern Indikatoren zu betrachten sein könnten.
Letztendlich erfordert die Feststellung des Vorliegens von Hochinflation Ermessen, zu deren Lösung die Indikatoren beitragen. Eine Gewichtung der Faktoren besteht nicht.
Das IFRS IC kam zu dem Schluss, dass kein standardsetzendes Projekt in den Arbeitsplan aufgenommen werden muss.