BaFin gibt nationalen Prüfungsschwerpunkt für die Abschlüsse 2025 bekannt
BaFin veröffentlicht Prüfungsschwerpunkt 2025
Die gegenwärtige Wirtschaftslage ist durch Handelsbeschränkungen, schwankende Rohstoff- und Energiepreise, strukturelle Anpassungsprozesse und technologische Veränderungen geprägt. Zudem lösen der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz, die globalisierten Wertschöpfungsketten und neue regulatorische Anforderungen Unsicherheiten aus.
Vor diesem Hintergrund soll der Lagebericht die gegenwärtige Lage und voraussichtliche künftige Entwicklung des Unternehmens nachvollziehbar darstellen. Hierbei sollen nach Ansicht der BaFin die makroökonomischen Einflussfaktoren ausgewogen und umfassend analysiert werden. Makroökonomische Veränderungen können sich auf die Ertrags-, Finanz- und die Vermögenslage auswirken und damit berichtspflichtig sein. Auswirkungen können zudem auf den Prognose-, Chancen- und Risikobericht bestehen.
Die BaFin führt aus, dass Fehlerquellen vor allem durch unzureichende Datengrundlagen, zu optimistische Prognoseannahmen oder die Tendenz, mögliche negative Entwicklungen nicht deutlich genug herauszustellen bzw. zu relativieren, entstehen. Auch sind Widersprüche zwischen interner Steuerungslogik und externer Berichterstattung zu vermeiden. Klarheit und Vollständigkeit sind gesetzlich gefordert und verlangen eine sorgfältige Prüfung der verwendeten Annahmen und Prognoseparameter.
Darüber hinaus sollten die Unternehmen im Interesse einer umfassenden Information des Kapitalmarktes einen objektivierten Maßstab in ihrer Berichterstattung verwenden. Sie sollten sich nicht allein auf die subjektive Einschätzung der Unternehmensleitung beschränken oder die Berichterstattung auf interne Steuerungsgrößen verengen. Die BaFin erläutert, dass eine transparente und sachgerechte Darstellung Vertrauen schafft und der Lagebericht über das gesetzlich vorgeschriebene Berichtselement hinaus ein wesentliches Kommunikationsinstrument im Spannungsfeld von Rechenschaft und Perspektive darstellt.
Für weitere Informationen wird auf die Pressemitteilung der BaFin verwiesen, die hier abrufbar ist.