Zum 31. Dezember 2025 geltende Standards und Interpretationen

Zur Erleichterung der Erstellung oder Prüfung der Abschlüsse zum 31. Dezember 2025 bietet der IFRS-Newsletter einen Überblick über die jüngsten Veröffentlichungen des IASB.

Für jeden Standard wird erklärt, ob er für diesen Abschluss verpflichtend ist oder ob eine vorzeitige Anwendung erlaubt ist. Die Auswertung basiert auf dem EU-Endorsement-Statusbericht (Stand: 18. Dezember 2025, abrufbar hier auf der EFRAG-Website).

Für die Erstanwendung der Standards und Interpretationen des IASB gelten die folgenden Grundsätze:

  1. Die Standardentwürfe des IASB können nicht angewandt werden, da sie nicht Teil der veröffentlichten Standards sind.
     
  2. Die Interpretationsentwürfe des IFRS IC können angewandt werden, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt, sind:
    - Der Entwurf steht nicht im Widerspruch zu den derzeit geltenden IFRS;
    - Der Entwurf ändert nicht eine bestehende Interpretation, die derzeit verpflichtend anzuwenden ist.
     
  3. Vom IASB veröffentlichte, aber zum 31. Dezember 2025 noch nicht von der Europäischen Union übernommene Standards können angewandt werden, wenn das europäische Übernahmeverfahren vor dem Datum abgeschlossen ist, an dem der Abschluss von der zuständigen Stelle (d. h. in der Regel dem Board of Directors) zur Veröffentlichung freigegeben wird.
     
  4. Vom IASB veröffentlichte, aber zum Zeitpunkt der Freigabe des Abschlusses zur Veröffentlichung noch nicht von der Europäischen Union übernommene Interpretationen können angewandt werden, sofern sie nicht im Widerspruch zu den derzeit in Europa geltenden Standards oder Interpretationen stehen.

Ferner ist zu beachten, dass gemäß IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern der Anhang eines Unternehmens eine Liste der vom IASB veröffentlichten, aber noch nicht in Kraft getretenen Standards und Interpretationen enthalten muss, die vom Unternehmen nicht vorzeitig angewandt wurden. Die Liste sollte sich auf die Änderungen und/oder Interpretationen beschränken, die für das Unternehmen relevant sind (u. a. bei branchenbezogenen Standards). Zudem muss das Unternehmen eine Schätzung der Auswirkungen der Anwendung dieser Standards und Interpretationen im Anhang vornehmen. Daher müssen die neuen bzw. geänderten Standards/Interpretationen bereits jetzt analysiert werden, um die möglichen Auswirkungen auf den nächsten (Konzern-)Abschluss festzustellen.

IFRS-Standard

Thema

Zeitpunkt des Inkrafttretens nach dem IASB

Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt

Stand der Anwendung am

31. Dezember 2025

Änderungen
an IAS 21

Fehlende Umtauschbarkeit (veröffentlicht am 15. August 2023)

1. Januar 2025

Vorzeitige Anwendung erlaubt

13. November 2024

Obligatorisch

Änderungen
an IAS 21

Auswirkung von Fremdwährungsumrechnungen: Hochinflationäre Darstellungswährung (veröffentlicht am 13. November 2025)

1. Januar 2027

Vorzeitige Anwendung erlaubt

 

In Erwartung des Endorsements durch die EU

Nicht erlaubt

IFRS 18

Darstellung und Angaben im Abschluss (veröffentlicht am 9. April 2024)

1. Januar 2027

Vorzeitige Anwendung erlaubt

In Erwartung des Endorsements durch die EU (voraussichtlich Q1/2026)

Nicht erlaubt

IFRS 19

Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

 (veröffentlicht am 9. Mai 2024)

1. Januar 2027

Vorzeitige Anwendung erlaubt, abhängig von nationaler Annahme

In Erwartung des Endorsements durch die EU

Nicht erlaubt

Änderungen
an IFRS 19

Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

 (veröffentlicht am 21. August 2025)

1. Januar 2027

Vorzeitige Anwendung erlaubt, abhängig von nationaler Annahme

In Erwartung des Endorsements durch die EU

Nicht erlaubt

Änderungen an
IFRS 9 und IFRS 7

Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten

(veröffentlicht am 30. Mai 2024)

1. Januar 2026

Vorzeitige Anwendung erlaubt

(entweder für alle oder nur für Ansatz)

28. Mai 2025

Erlaubt

Änderungen an
IFRS 9 und IFRS 7

Bilanzierung von Verträgen, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen

1. Januar 2026

Vorzeitige Anwendung erlaubt

1. Juli 2025

Erlaubt

Jährliche Verbesserungen, Volume 11

Änderungen an IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7            (veröffentlicht am 18. Juli 2024)

1. Januar 2026

Vorzeitige Anwendung erlaubt

10. Juli 2025

Erlaubt