Zum 31. Dezember 2025 geltende Standards und Interpretationen
Standards und Interpretationen
Für jeden Standard wird erklärt, ob er für diesen Abschluss verpflichtend ist oder ob eine vorzeitige Anwendung erlaubt ist. Die Auswertung basiert auf dem EU-Endorsement-Statusbericht (Stand: 18. Dezember 2025, abrufbar hier auf der EFRAG-Website).
Für die Erstanwendung der Standards und Interpretationen des IASB gelten die folgenden Grundsätze:
- Die Standardentwürfe des IASB können nicht angewandt werden, da sie nicht Teil der veröffentlichten Standards sind.
- Die Interpretationsentwürfe des IFRS IC können angewandt werden, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt, sind:
- Der Entwurf steht nicht im Widerspruch zu den derzeit geltenden IFRS;
- Der Entwurf ändert nicht eine bestehende Interpretation, die derzeit verpflichtend anzuwenden ist.
- Vom IASB veröffentlichte, aber zum 31. Dezember 2025 noch nicht von der Europäischen Union übernommene Standards können angewandt werden, wenn das europäische Übernahmeverfahren vor dem Datum abgeschlossen ist, an dem der Abschluss von der zuständigen Stelle (d. h. in der Regel dem Board of Directors) zur Veröffentlichung freigegeben wird.
- Vom IASB veröffentlichte, aber zum Zeitpunkt der Freigabe des Abschlusses zur Veröffentlichung noch nicht von der Europäischen Union übernommene Interpretationen können angewandt werden, sofern sie nicht im Widerspruch zu den derzeit in Europa geltenden Standards oder Interpretationen stehen.
Ferner ist zu beachten, dass gemäß IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern der Anhang eines Unternehmens eine Liste der vom IASB veröffentlichten, aber noch nicht in Kraft getretenen Standards und Interpretationen enthalten muss, die vom Unternehmen nicht vorzeitig angewandt wurden. Die Liste sollte sich auf die Änderungen und/oder Interpretationen beschränken, die für das Unternehmen relevant sind (u. a. bei branchenbezogenen Standards). Zudem muss das Unternehmen eine Schätzung der Auswirkungen der Anwendung dieser Standards und Interpretationen im Anhang vornehmen. Daher müssen die neuen bzw. geänderten Standards/Interpretationen bereits jetzt analysiert werden, um die möglichen Auswirkungen auf den nächsten (Konzern-)Abschluss festzustellen.
IFRS-Standard | Thema | Zeitpunkt des Inkrafttretens nach dem IASB | Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt | Stand der Anwendung am 31. Dezember 2025 |
Änderungen | Fehlende Umtauschbarkeit (veröffentlicht am 15. August 2023) | 1. Januar 2025 Vorzeitige Anwendung erlaubt | 13. November 2024 | Obligatorisch |
Änderungen | Auswirkung von Fremdwährungsumrechnungen: Hochinflationäre Darstellungswährung (veröffentlicht am 13. November 2025) | 1. Januar 2027 Vorzeitige Anwendung erlaubt
| In Erwartung des Endorsements durch die EU | Nicht erlaubt |
IFRS 18 | Darstellung und Angaben im Abschluss (veröffentlicht am 9. April 2024) | 1. Januar 2027 Vorzeitige Anwendung erlaubt | In Erwartung des Endorsements durch die EU (voraussichtlich Q1/2026) | Nicht erlaubt |
IFRS 19 | Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben (veröffentlicht am 9. Mai 2024) | 1. Januar 2027 Vorzeitige Anwendung erlaubt, abhängig von nationaler Annahme | In Erwartung des Endorsements durch die EU | Nicht erlaubt |
Änderungen | Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben (veröffentlicht am 21. August 2025) | 1. Januar 2027 Vorzeitige Anwendung erlaubt, abhängig von nationaler Annahme | In Erwartung des Endorsements durch die EU | Nicht erlaubt |
Änderungen an | Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten (veröffentlicht am 30. Mai 2024) | 1. Januar 2026 Vorzeitige Anwendung erlaubt (entweder für alle oder nur für Ansatz) | 28. Mai 2025 | Erlaubt |
Änderungen an | Bilanzierung von Verträgen, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen | 1. Januar 2026 Vorzeitige Anwendung erlaubt | 1. Juli 2025 | Erlaubt |
Jährliche Verbesserungen, Volume 11 | Änderungen an IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7 (veröffentlicht am 18. Juli 2024) | 1. Januar 2026 Vorzeitige Anwendung erlaubt | 10. Juli 2025 | Erlaubt |