30. Auszug aus der Datenbank mit IFRS-Durchsetzungsentscheidungen veröffentlicht
30. Auszug aus der Datenbank
Die Veröffentlichung ist hier verfügbar.
Mit diesen in unregelmäßigen Abständen vorgenommenen Veröffentlichungen verfolgt die ESMA bekanntlich zwei Ziele:
- Sie will die aufsichtliche Konvergenz zwischen den 38 nationalen Aufsichts- und Regulierungsbehörden des Europäischen Wirtschaftsraums, die an den EECS teilnehmen, stärken und
- sie will Abschlussersteller und -adressaten über die angemessene Anwendung von IFRS laut EECS informieren.
Die ESMA weist jedoch darauf hin, dass die veröffentlichten Entscheidungen
- keine Interpretationen der IFRS sind, die weiterhin in der Zuständigkeit des IFRS IC liegen, und
- auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Abschlusses geltenden IFRS-Anforderungen beruhen und durch spätere Änderungen des IFRS-Rahmenwerks überholt werden können.
Alle von der ESMA als Auszüge aus der EECS-Datenbank veröffentlichten Entscheidungen sind in einem Dokument zusammengefasst.
Die in diesem 30. Auszug veröffentlichten neun Entscheidungen betreffen Abschlüsse von Dezember 2021 bis Dezember 2023 und beziehen sich auf folgende Themen: Langer Prognosezeitraum beim Wertminderungstest des Geschäfts- oder Firmenwerts (IAS 36), Inkonsistenzen zwischen Prognosezeiträumen und Nutzungsdauern bei Windparks (IAS 36/IAS 16), Ansatz aktiver latenter Steuern bei langer Verlusthistorie (IAS 12), Angaben zum Mutterunternehmen bei Änderung der Corporate-Governance-Struktur (IAS 24), Abgrenzung eines Unternehmenszusammenschlusses von einer Gruppe von Vermögenswerten bei Outsourcing-Verträgen (IFRS 3), Strombezugsverträge und die Kategorisierung von Inputparametern in die Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts (IFRS 13), Prinzipal-Agenten-Analyse (IFRS 15), Beherrschung und substanzielle Rechte bei einem sukzessiven Unternehmenserwerb (IFRS 3/IFRS 10).