30. Auszug aus der Datenbank mit IFRS-Durchsetzungsentscheidungen veröffentlicht

Ende Juni veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) den 30. Auszug aus ihrer vertraulichen Datenbank, in der die Entscheidungen der Durchsetzungsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Zusammenhang mit der Anwendung der IFRS erfasst sind.

Die Veröffentlichung ist hier verfügbar.

Mit diesen in unregelmäßigen Abständen vorgenommenen Veröffentlichungen verfolgt die ESMA bekanntlich zwei Ziele:

  • Sie will die aufsichtliche Konvergenz zwischen den 38 nationalen Aufsichts- und Regulierungsbehörden des Europäischen Wirtschaftsraums, die an den EECS teilnehmen, stärken und
  • sie will Abschlussersteller und -adressaten über die angemessene Anwendung von IFRS laut EECS informieren.

Die ESMA weist jedoch darauf hin, dass die veröffentlichten Entscheidungen

  • keine Interpretationen der IFRS sind, die weiterhin in der Zuständigkeit des IFRS IC liegen, und
  • auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Abschlusses geltenden IFRS-Anforderungen beruhen und durch spätere Änderungen des IFRS-Rahmenwerks überholt werden können.

Alle von der ESMA als Auszüge aus der EECS-Datenbank veröffentlichten Entscheidungen sind in einem Dokument zusammengefasst.

Die in diesem 30. Auszug veröffentlichten neun Entscheidungen betreffen Abschlüsse von Dezember 2021 bis Dezember 2023 und beziehen sich auf folgende Themen: Langer Prognosezeitraum beim Wertminderungstest des Geschäfts- oder Firmenwerts (IAS 36), Inkonsistenzen zwischen Prognosezeiträumen und Nutzungsdauern bei Windparks (IAS 36/IAS 16), Ansatz aktiver latenter Steuern bei langer Verlusthistorie (IAS 12), Angaben zum Mutterunternehmen bei Änderung der Corporate-Governance-Struktur (IAS 24), Abgrenzung eines Unternehmenszusammenschlusses von einer Gruppe von Vermögenswerten bei Outsourcing-Verträgen (IFRS 3), Strombezugsverträge und die Kategorisierung von Inputparametern in die Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts (IFRS 13), Prinzipal-Agenten-Analyse (IFRS 15), Beherrschung und substanzielle Rechte bei einem sukzessiven Unternehmenserwerb (IFRS 3/IFRS 10).