IASB setzt Diskussionen zur Kapitalflussrechnung fort

Das IASB hat ein Forschungsprojekt zu IAS 7 Kapitalflussrechnung gestartet und eine vorläufige Liste mit zu untersuchenden Themen erstellt (s. IFRS-Newsletter 1/2025).

Die final ausgewählten Themen umfassen:

  • die Klassifizierung von Zahlungsströmen insbesondere nach der jüngsten Veröffentlichung von IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss, da die Kategorien von Erträgen und Aufwendungen in der GuV gemäß den Vorschriften des IFRS 18 derzeit nicht mit den Kategorien in der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 übereinstimmen (weder in Bezug auf die Definitionen noch auf die Klassifizierung);
  • die Darstellung von Informationen über nicht zahlungswirksame Transaktionen im Abschluss;
  • die Informationen über üblicherweise verwendete Cashflow-Kennzahlen;
  • die einheitliche Anwendung der Anforderungen für die Klassifizierung von Cashflows als operative, investive und finanzierende Cashflows und
  • die einheitliche Anwendung der Definition von Zahlungsmitteläquivalenten.

Das IASB hat sich in einer Sitzung mit den Informationen über üblicherweise verwendete Cashflow-Kennzahlen beschäftigt. Eine Vielzahl von Unternehmen verwendet in ihrer externen Berichterstattung Cashflow-Kennzahlen wie „Free Cashflow“ oder „Operating Cashflow before CAPEX“, die nicht in IFRS definiert sind. Für die Investoren sind diese Kennzahlen relevant, allerdings aufgrund der mangelnden Transparenz bei den Angaben nicht immer nachvollziehbar.

Die Diskussionen führten dazu, dass das IASB erwägt, den Anwendungsbereich der unternehmensspezifischen Leistungskennzahlen (Management-Defined Performance Measures, MPMs) gemäß IFRS 18 auf Cashflow-Kennzahlen auszuweiten. Folglich müssten Unternehmen für alle veröffentlichten Cashflow-Kennzahlen, die nicht durch IFRS definiert sind, dieselben Offenlegungsvorschriften erfüllen wie für andere MPMs. Allerdings müssen, im Gegensatz zu anderen MPMs, die Effekte aus nicht beherrschenden Anteilen (NCI) und Steuern nicht dargelegt werden.

Eine finale Entscheidung ist noch nicht getroffen.

In der Septembersitzung hat das IASB darüber beraten, wie die Aufgliederung von Informationen über Zahlungsströme, auch im Zusammenhang mit den neuen Anforderungen an die Aggregation und Disaggregation von Informationen nach IFRS 18, im Abschluss verbessert werden kann. Dabei wurden vier Hauptthemen diskutiert:

  • die Aufgliederung von Veränderungen im Working Capital, um die Abstimmung mit Bilanzposten zu erleichtern;
  • die Aufgliederung der Angaben zu erhaltenen und gezahlten Dividenden gemäß IAS 7.31 und deren weitere Aufgliederung in Dividenden von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie Dividenden an nicht beherrschende Anteile;
  • die Verbesserung der Konsistenz der Darstellung von Cashflows aus aufgegebenen Geschäftsbereichen gemäß IFRS 5.33(c) sowie
  • die Aufgliederung von Investitionsausgaben (CAPEX) unter Berücksichtigung des IAS 7.50(c).

Resultat der Diskussionen ist die Entwicklung neuer Anforderungen, die darauf abzielen, die Verbindung zwischen der Kapitalflussrechnung und anderen Teilen des Abschlusses zu stärken, insbesondere durch eine detailliertere Aufgliederung der Posten und explizite Querverweise im Anhang. Zudem soll eine Verbesserung der Konsistenz der Darstellung von Cashflows aus aufgegebenen Geschäftsbereichen erreicht werden.