Veröffentlichung des Standardentwurfs zu Änderungen an IAS 21: Umrechnung in eine hochinflationäre Darstellungswährung
Veröffentlichung des Standardentwurfs an IAS 21
Am 25. Juli 2024 hat das IASB einen Standardentwurf zu Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen in Bezug auf die Umrechnung in eine hochinflationäre Darstellungswährung hier veröffentlicht.
Die vorgeschlagenen Änderungen knüpfen an die Diskussionen an, die das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) im Jahr 2022 über die anzuwendende Bilanzierungsmethode geführt hat, und zwar für
- ein Mutterunternehmen, dessen Darstellungswährung die eines Hochinflationslandes ist, wenn es ein Tochterunternehmen konsolidiert, dessen funktionale Währung die eines Nichthochinflationslandes ist
- ein Unternehmen mit nicht hochinflationärer funktionaler Währung, welches seinen Abschluss in einer hochinflationären Darstellungswährung erstellt.
Im Standardentwurf werden folgende Änderungen an IAS 21 vorgeschlagen:
- Wenn ein Unternehmen Beträge von einer funktionalen Währung, die die Währung eines nicht hochinflationären Wirtschaftsraums ist, in eine Darstellungswährung umrechnet, die die Währung eines Wirtschaftsraums mit ausgeprägter Hochinflation ist, rechnet das Unternehmen diese Beträge, einschließlich der Vergleichsbeträge, mit dem Stichtagskurs zum Zeitpunkt der letzten Bilanz um.
- Ein Unternehmen, das diese Umrechnungsmethode anwendet, muss diese Tatsache angeben und zusammengefasste Finanzinformationen über seine ausländischen Geschäftsbetriebe vorlegen, die nach dieser Methode umgerechnet wurden. Es hätte auch anzugeben, wenn das betreffende Land nicht mehr als Land mit ausgeprägter Hochinflation gilt.
Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 22. November 2024.
Für die Konzernabschlüsse deutscher Unternehmen sollten die geplanten Änderungen keine Auswirkungen haben, da die Darstellungswährung keine hochinflationäre Währung ist.
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