Der BFH bestätigt die Nichtsteuerbarkeit entgeltlicher interner Leistungen innerhalb der umsatzsteuerlichen Organschaft

Mit Urteil vom 29. August 2024 (V R 14/24, vormals V R 20/22, V R 40/19) hat der Bundesfinanzhof (BFH) erneut zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Organschaft Stellung genommen. Die Entscheidung ist eine Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 11. Juli 2024 (Az. C-184/23) und befasst sich insbesondere mit der Frage, ob Leistungen innerhalb einer Organschaft umsatzsteuerbar bleiben, wenn der Organträger auch hoheitliche Tätigkeiten ausübt.

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