Auswirkungen des steuerlichen Investitionssofortprogramms auf latente Steuern (nach HGB und IFRS)

Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (steuerliches Investitionssofortprogramm) wurde am 18. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz beinhaltet verschiedene Maßnahmen, die Investitionsanreize schaffen sollen, um Deutschland als Wirtschaftsstandort zu stärken. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit einzelnen Maßnahmen, die wesentlichen Einfluss auf die Ermittlung und Bewertung von latenten Steuern haben können.

Hintergrund

Latente Steuern bilden zukünftige Steuerentlastungen beziehungsweise zukünftige Steuerbelastungen ab, welche aus temporären Unterschieden zwischen steuerbilanziellen und handelsrechtlichen/IFRS-Wertansätzen resultieren.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz, der „für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) verwendet, die am Abschlussstichtag gelten oder angekündigt sind.“ (IAS 12.47)

In Deutschland ist eine Ankündigung mit dem zustimmenden Beschluss durch den Bundesrat gegeben. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 11. Juli 2025 zugestimmt, sodass die Regelungen grundsätzlich für alle nach dem 11. Juli 2025 liegenden Jahres- und Zwischenabschlüsse nach HGB und IFRS gelten.

Ausgewählte Maßnahmen

a) Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (KStG)

Das steuerliche Investitionssofortprogramm sieht eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes um jeweils 1 % in den Jahren 2027–2032 vor.

Wie eingangs ausgeführt, werden latente Steuern (nach HGB und IFRS) mit den Steuersätzen bewertet, die für die Periode gelten, „in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird“ (IAS 12.47). Somit sind die Änderungen des Körperschaftsteuersatzes in 2027–2032 bereits im Rahmen von Jahres- und Zwischenabschlüssen mit Bilanzstichtag nach dem 11. Juli 2025 zu berücksichtigen.

Dies verdeutlicht, dass die Bestimmung, in welcher Periode sich ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, von noch wesentlicherer Bedeutung sein wird. Eine Bewertung von latenten Steuern mit dem zutreffenden Steuersatz bedingt somit eine Umkehrplanung temporärer Bilanzdifferenzen bzw. Nutzungsplanung steuerlicher Verlustvorträge.

b) Änderung § 7 Einkommensteuergesetz (EStG)

Neue Abschreibungsregeln, wie die degressive AfA und die arithmetisch-degressive AfA für Elektrofahrzeuge, sind ebenfalls Bestandteil des steuerlichen Investitionssofortprogramms. Hierdurch können sich bereits aufgrund abweichender Abschreibungsregelungen in HGB und IFRS vorliegende temporäre Differenzen verändern und zu einer zusätzlichen Änderung von latenten Steuern führen.

Bedeutung für die Praxis

Zur Vorbereitung auf die oben aufgeführten Änderungen sollten bestehende Prozesse zur Ermittlung latenter Steuern frühzeitig überprüft und – sofern notwendig – angepasst werden. Eine vorherige Abstimmung mit dem*der Wirtschaftsprüfer*in wird hierbei empfohlen.

Quelle: Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Autor*innen: Jens Nußbaumer, Carolin Gieseke

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