BMF konkretisiert Voraussetzungen für Zusammenfassung gewerblicher Betriebe: Erweiterung um Wärmepumpen, hybride PV und Fernwärme
BMF erweitert um Wärmepumpen, PV, Fernwärme
Hintergrund
Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG können Betriebe gewerblicher Art (BgA) steuerlich zusammengefasst werden, wenn eine technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht. Bislang war dies vor allem bei Blockheizkraftwerken anerkannt. Mit dem aktuellen BMF-Schreiben werden die Grundsätze erweitert: Auch Wärmepumpen, hybride Photovoltaikanlagen und Fernwärmenetze können künftig eine Zusammenfassung begründen. Damit reagiert das BMF auf die zunehmende Bedeutung erneuerbarer Energien und Lastmanagement im kommunalen Bereich, was für Städte und Versorgungsbetriebe steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.
Neue Energieanlagen ermöglichen BgA-Zusammenfassung
Damit wird die Zusammenfassung von Bad-BgA mit Versorgungs-BgA erleichtert, sofern die Anforderungen an Gewichtigkeit und organisatorische Zugriffsrechte erfüllt sind.
Anforderungen an Gewichtigkeit und organisatorische Zugriffsrechte erfüllt sind.
Gegenüberstellung relevanter Kriterien zur BgA-Zusammenfassung
| Merkmal | Wärmepumpe | Hybride Photovoltaikanlage | Fernwärme |
| Geeigneter BgA-Typ | Netzbetriebs-BgA | Energieversorgungs-BgA | Fernwärmeversorgungs-BgA |
| Umsatzanteil des Versorgungs-BgA | ≥ 10 % des Gesamtumsatzes | ≥ 10 % des Gesamtumsatzes | ≥ 10 % des Gesamtumsatzes |
| Technische Voraussetzung | Steuerbare Wärmepumpe durch Netzbetreiber | Hybride PV-Anlage mit Strom- und Wärmeerzeugung | Einbindung des Bades in das Fernwärmelastmanagement |
| Zugriffsrechte erforderlich? | Ja (Zu-/Abschaltung durch Netzbetreiber) | Ja (Anlage muss dem Betriebsvermögen des Energieversorgungs-BgA zugeordnet sein) | Ja (Zugriffsrechte auf Übergabestation) |
| Gewichtigkeit: Bad-BgA | ≥ 33 % Wärmebedarf gedeckt | ≥ 10 % Wärmebedarf gedeckt | ≥ 80 % Wärmebedarf gedeckt |
| Gewichtigkeit: Versorgungs-BgA | ≥ 50 kW elektrische Leistung | ≥ 50 kW elektrische Leistung | Bad mit ≥ 750 m³ Wasservolumen |
Bedeutung für die Praxis
Betroffen sind vor allem Kommunen und deren Eigenbetriebe, die Bäder und Energieversorgung betreiben. Die neuen Grundsätze eröffnen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, indem mehrere BgA zusammengefasst werden können, was eine einheitliche Gewinnermittlung ermöglicht.
Betroffene sollten prüfen, ob ihre technischen Anlagen (Wärmepumpe, hybride PV-Anlage, Fernwärmeanschluss) die geforderten Schwellenwerte erfüllen und entsprechende vertragliche Regelungen zur Zugriffssteuerung vorliegen. Eine frühzeitige Dokumentation des Wärmebedarfs und der technischen Leistungsdaten ist empfehlenswert, um die Voraussetzungen gegenüber der Finanzverwaltung nachweisen zu können.
Autorin: Laili Aschhar
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