Pillar 2: Wackeln die Säulen der neuen Mindeststeuer unter der neuen US-Regierung?

Seit 2024 gilt das Abkommen Pillar 2. Große Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 750 Mio. € müssen seitdem einen globalen Mindeststeuersatz von 15 % zahlen. Die US-Regierung unter Donald Trump schießt nun scharf gegen die Regelung. Was bedeutet das Ausscheren der Vereinigten Staaten für die weltweite Vereinbarung und besonders für deutsche Unternehmen? Florian Mengele, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei Forvis Mazars, klärt auf.

Aktuelle Debatte bedeutet kein Ende der Pillar-2-Regelung

„Dass die USA selbst keine Pillar-2-Regelung einführen werden, ist bereits seit dem vergangenen Jahr klar“, sagt Florian Mengele. Zwar ist – was häufig vergessen wird – die Vorlage für die globale Mindeststeuer ein bis heute gültiges US-Gesetz. Die USA hatten das entsprechende Papier der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mitunterzeichnet, allerdings nur durch die damalige Biden-Regierung. Die notwendige Umsetzung in ein Gesetz durch den Kongress scheiterte bereits im Jahr 2022 an der fehlenden Zustimmung des Senats.

Auch ohne die Beteiligung der Vereinigten Staaten ist Pillar 2 nach den Worten von Florian Mengele tragfähig. Neben den Staaten der Europäischen Union haben jüngst viele weitere Länder wie Nordmazedonien, Singapur, Hongkong oder die Vereinigten Arabischen Emirate die Regelung in nationales Recht überführt.

Androhung von Strafmaßnahmen durch die USA als Damoklesschwert

Problematischer als das faktische Nichtbeitreten der USA könnten sich die Strafmaßnahmen erweisen, die als Drohung nun im Raum stehen. Florian Mengele: „Im Gegensatz zur Biden Administration hat die neue Regierung angekündigt, Strafmaßnahmen gegen Staaten zu ergreifen, die US-Unternehmen unverhältnismäßig und unfair belasten. Soweit bekannt ist, zielen diese Maßnahmen nicht gegen Pillar 2 als Ganzes, sondern nur auf eine besondere Variante der Mindeststeuer, die sogenannte Under-Taxed Payments Rule (UTPR).“

Sie ist den USA ein Dorn im Auge. In Deutschland gilt die UTPR seit Beginn dieses Jahres.  Steuerexperte Mengele: „Mit dieser Regelung werden zum Beispiel US-amerikanische Konzerne, die auch nur eine Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte in Deutschland haben, der Mindestbesteuerung in Deutschland unterworfen – und zwar unter Umständen mit dem gesamten weltweit erzielten Einkommen. Eine kleine Imbissbude am Hauptbahnhof könnte reichen, Teile des klassischen US-amerikanischen Steuersubstrates nach Deutschland zu ziehen.“

Mit dieser Regelung will die OECD den Druck auf Staaten erhöhen, die bisher keine Regelungen zur Mindeststeuer erlassen haben. Die UTPR wurde – besonders aus den USA – von Anfang an massiv kritisiert. Eine solche „Hinzurechnungsbesteuerung nach oben“ ist nach den Worten von Mengele „tatsächlich ein absolutes Novum im internationalen Steuerrecht“. Zudem sperrt sich die US-Administration dagegen, dass ausländische Steuerbehörden und Staaten auf diese Weise tiefe Einblicke in die Finanzstruktur großer US-Unternehmen nehmen könnten.

Wie geht es im Steuerstreit jetzt weiter?

Welche Maßnahmen die Trump-Regierung im Steuer-Ringen ergreift, ist derzeit noch unklar. Hinter den Kulissen wird derzeit viel verhandelt und um den viel zitierten „Deal“ gerungen. Mengele: „Es wurde aber bereits das bekannte Instrument Sec. 891 des US-Bundessteuergesetzes IRC gezeigt. Danach darf der Präsident per Dekret die Steuern für Gesellschaften aus vermeintlich unfreundlichen Staaten verdoppeln. In den vergangenen Jahren wurde die Anwendung gegenüber Deutschland bereits einmal in den Raum gestellt – dies betraf aber die Besonderheiten der deutschen Quellensteuern und das Bundeszentralamt für Steuern.“

Worauf müssen sich deutsche Konzerne einstellen?

Florian Mengele: „Für deutsche Konzerne ist – jedenfalls, was die Mindeststeuer betrifft – nicht mit einer Änderung zu rechnen.“ Von der etwaigen Anwendung des Sec. 891 US-Bundessteuergesetz wären sie indes massiv betroffen. Das würde bedeuten, dass beispielsweise deutsche Autokonzerne oder Maschinenbauer, die Tochtergesellschaften in den USA haben, für diese plötzlich sehr viel mehr Steuern zahlen müssten.

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