DATEV magazin: Karlsruhe als letzte Hoffnung

In einem Gastbeitrag für das DATEV magazin analysieren Patrick Wolff und Naomi Klinger, Steuer-Expert*innen bei Forvis Mazars, die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. November 2025 zur Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells der Grundsteuer. Der BFH bestätigt das seit dem 1. Januar 2025 angewandte Bewertungsmodell trotz erheblicher Kritik als verfassungsgemäß und bekräftigt die Zulässigkeit typisierter und pauschalierter Verfahren im steuerlichen Massenverfahren.

Patrick Wolff und Naomi Klinger ordnen die Entscheidungen in die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gleichheitsgrundsatz ein und zeigen die verfassungsrechtlichen Grenzen der pauschalen Bewertung auf. Das Bundesmodell beruht auf Bodenrichtwerten sowie standardisierten Nettokaltmieten und Gebäudekennzahlen. Individuelle Besonderheiten bleiben regelmäßig unberücksichtigt. Vor diesem Hintergrund halten die beiden Rechtsanwält*innen von Forvis Mazars eine vollständige Verwerfung des Bundesmodells durch das Bundesverfassungsgericht für eher unwahrscheinlich. Zugleich sehen sie realistische Erfolgsaussichten für Verfassungsbeschwerden und Klagen im Einzelfall sowie gegen abweichende Landesmodelle – etwa bei erheblichen Bewertungsabweichungen oder Verstößen gegen das kommunale Gleichbehandlungsgebot.

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