Frankfurter Allgemeine Zeitung: Unwissenheit schützt auch Influencer nicht vor Strafe

In einem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erläutert Andreas Klenk, Steuerberater und Partner bei Forvis Mazars, die steuerlichen und rechtlichen Pflichten von Influencer*innen bei der Monetarisierung ihrer Social‑Media‑Aktivitäten. Er stellt klar, dass Influencer*innen mit werblichen Kooperationen unabhängig von ihrer Reichweite als Gewerbetreibende gelten und steuerliche Verpflichtungen erfüllen müssen.

Zu den typischen steuerlichen Fallstricke zählen die Behandlung von Sachzuwendungen wie gesponserten Produkten als steuerpflichtige Einnahmen, komplexe Fragestellungen bei internationalen Kooperationen sowie Risiken im Zusammenhang mit einem Wohnsitzwechsel ins Ausland. Fehlende Kenntnisse des Steuerrechts schützen zudem nicht vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Andreas Klenk hebt hervor, dass eine transparente Dokumentation von Einnahmen, Kooperationen und geldwerten Vorteilen sowie eine strukturierte steuerliche Einordnung der Geschäftstätigkeit entscheidend sind, um Nachzahlungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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