WirtschaftsWoche: Wie sorgen Unternehmen für Lohnungerechtigkeit?
WirtschaftsWoche, 27.02.2026: Lohngerechtigkeit
Ausgangspunkt einer rechtssicheren Prüfung ist die Identifikation gleichwertiger Tätigkeiten sowie die strukturierte Analyse bestehender Vergütungssysteme, die in vielen Unternehmen historisch unterschiedlich gewachsen sind. Dr. Eckhardt stellt klar, dass Gehaltsunterschiede weiterhin zulässig sind, etwa aufgrund von Leistung, Erfahrung, Arbeitsmarktlage oder regionalen Faktoren. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Unterschiede konkret begründet, nachvollziehbar dokumentiert und im Streitfall belegbar sind. Pauschale Einschätzungen oder informelle Leistungsbewertungen reichen hierfür künftig nicht mehr aus. Arbeitgeber sind daher gefordert, diskriminierungsfreie und belastbare Performance‑ und Vergütungssysteme zu etablieren, um Entgeltdifferenzen rechtssicher zu begründen.