WirtschaftsWoche: Wie sorgen Unternehmen für Lohnungerechtigkeit?

In einem Beitrag der WirtschaftsWoche erläutert Dr. Andreas Eckhardt, Rechtsanwalt und Partner bei Forvis Mazars, die rechtlichen Anforderungen an eine zulässige Differenzierung von Gehältern vor dem Hintergrund der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Er macht deutlich, dass Unternehmen ihre Vergütungssysteme künftig systematisch und diskriminierungsfrei überprüfen müssen. Dabei liegt die Beweislast für die Rechtfertigung von Entgeltunterschieden eindeutig bei den Arbeitgebern.

Ausgangspunkt einer rechtssicheren Prüfung ist die Identifikation gleichwertiger Tätigkeiten sowie die strukturierte Analyse bestehender Vergütungssysteme, die in vielen Unternehmen historisch unterschiedlich gewachsen sind. Dr. Eckhardt stellt klar, dass Gehaltsunterschiede weiterhin zulässig sind, etwa aufgrund von Leistung, Erfahrung, Arbeitsmarktlage oder regionalen Faktoren. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Unterschiede konkret begründet, nachvollziehbar dokumentiert und im Streitfall belegbar sind. Pauschale Einschätzungen oder informelle Leistungsbewertungen reichen hierfür künftig nicht mehr aus. Arbeitgeber sind daher gefordert, diskriminierungsfreie und belastbare Performance‑ und Vergütungssysteme zu etablieren, um Entgeltdifferenzen rechtssicher zu begründen.

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