Betriebsratswahlen 2026: was Arbeitgeber wissen müssen

Ein Überblick

Wann wird gewählt?

Zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 finden bundesweit die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt.

Wo wird gewählt?

Die Betriebsratswahl findet im Betrieb statt, in dem ein Betriebsrat gebildet werden kann.

Als Betrieb gilt eine organisatorische Einheit, in der ein Arbeitgeber mithilfe von Arbeitnehmer*innen bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt. Probleme kann der Zuschnitt eines Betriebes bereiten. Bestehen Betriebsteile wie z. B. Niederlassungen oder Filialen, muss geprüft werden, ob diese selbstständige (betriebsratsfähige) Betriebe sind oder einem Hauptbetrieb zuzuordnen sind.

Wer darf wählen?

  • Aktives Wahlrecht: steht alle Beschäftigten ab Vollendung des 16. Lebensjahres zu, auch Leiharbeitnehmer*innen (ab drei Monaten Einsatzzeit); ausgenommen sind leitende Angestellte

Wer darf gewählt werden?

  • Passives Wahlrecht: steht allen Beschäftigten ab Vollendung des 18. Lebensjahres zu mit mindestens sechs Monaten Betriebszugehörigkeit
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Ablauf in Kürze

1. Wahlvorstand: Bestellung durch den amtierenden Betriebsrat spätestens zehn Wochen vor Ende der Amtszeit. Besteht kein Betriebsrat, wird der Wahlvorstand in einer Betriebsversammlung durch die Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer*innen bestellt. Zu dieser Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen oder die Gewerkschaft einladen.

2. Wählerliste: Wahlvorstand erstellt Liste. Diese enthält u. a. Angaben zum Wahltag, die aktiv und passiv wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen, die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder sowie Hinweise zum Wahlvorschlag für Kandidat*innen.

3. Wahlausschreiben: Veröffentlichung spätestens sechs Wochen vor dem ersten Wahltag

4. Einspruchsfrist: zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens

5. Wahlvorschläge: müssen fristgerecht eingereicht und ausreichend unterstützt sein

6. Die Wahl: geheim und unmittelbar, Verhältniswahl (Listen) oder Personenwahl

7. Auszählung und Ergebnis: unverzüglich nach Abschluss der Wahl

8. Konstituierende Sitzung des neuen BR: binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Art des Wahlverfahrens: normale, vereinfachte und schriftliche Wahlverfahren im Überblick

  • 5 bis 100 Beschäftigte: vereinfachtes Verfahren
  • 101 bis 200 Beschäftigte: wahlweise normales oder vereinfachtes Verfahren
  • Ab 201 Beschäftigten: normales Verfahren
  • Schriftliches Wahlverfahren: Urnenwahl oder Briefwahl (derzeit ist die Durchführung einer Online-Wahl unzulässig; ob der Gesetzgeber die Online-Wahl für die Betriebsratswahl 2026 zulässt, ist eher unwahrscheinlich)

Arbeitgeberpflichten (§ 20 BetrVG)

  • Der Arbeitgeber darf die Wahl nicht behindern oder beeinflussen. Er ist zur Wahrung der Neutralität verpflichtet
  • Auskunfts- und Unterstützungspflichten (z. B. bzgl. Beschäftigtendaten, Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten und Technik)
  • Gewährung der erforderlichen Freistellung von Wahlvorständen, Ersatz von Schulungskosten

Risiken für die Unternehmen

Fehler bei

  • der Bestimmung der Größe des Betriebsrats (der Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer*innen) und der Anwendung des Betriebsbegriffs (wann gelten Betriebsteile als eigenständiger Betrieb? Wann liegt ein Gemeinschaftsbetrieb vor?),
  • der Aufstellung der Wählerliste und des Wahlausschreibens sowie
  • der Bestimmung der aktiv oder passiv Wahlberechtigten

können zur Anfechtung der Betriebswahl berechtigen oder gar zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen Die Betriebsratswahl kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses angefochten werden. Die Geltendmachung der Nichtigkeit ist an keine Frist gebunden. Hinweise bzgl. der Zuordnung von Führungskräften in Unternehmensgruppen mit Matrixstrukturen und der Verortung deren aktiven Wahlrechts finden Sie unter:

BAG zum aktiven Wahlrecht bei betriebsübergreifenden Matrixstrukturen – rechtzeitig vor Einleitung der nächsten BR-Wahlen 2026! - Forvis Mazars - Deutschland

Fazit/Handlungsempfehlungen

Arbeitgeber sind gut beraten, sich rechtzeitig auf die Betriebsratswahlen 2026 vorzubereiten, insbesondere um unnötige Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Als Handlungsempfehlungen sind insbesondere zu nennen:

  • frühzeitige Prüfung des Begriffs des Betriebs
  • strategische Überlegungen bzgl. zulässiger Beeinflussung der Betriebsratsgröße
  • Wählerliste und Wahlausschreiben kontrollieren
  • neutrale, aber unterstützende Rolle einnehmen
  • Kosten und Freistellung einkalkulieren
  • Risiken einschätzen (Anfechtung, Wiederholungskosten)

Detailliertere Informationen finden Sie hier:

Betriebsratswahlen 2026 – ein Überblick - Forvis Mazars - Deutschland

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Betriebsratswahlen 2026, allgemein zum Betriebsverfassungsrecht oder zur Zusammenarbeit Betriebsrat und Arbeitgeber unterstützen wir Sie gern.

 

Autor*innen: Marion Plesch, Thomas Class

Dies ist ein Beitrag aus unserem Newsletter „Menschen im Unternehmen“ 2-2025. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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