Keine Kündigung bei Jobzusage: Grenzen der Probezeitfreiheit
Sachverhalt
Ein Wirtschaftsjurist war seit Juni 2023 bei einer Rückversicherungsgesellschaft beschäftigt. Kurz vor Ablauf der sechsmonatigen Probezeit erklärte sein direkter Vorgesetzter – zugleich Prokurist mit Personalentscheidungsbefugnissen – im Rahmen eines Gesprächs: „Das tun wir natürlich“, als Antwort auf die Frage der Personalabteilung zur Übernahme des Mitarbeiters.
Wenige Wochen später – ohne dass zwischenzeitlich neue Erkenntnisse oder Vorkommnisse eingetreten waren – erhielt der Mitarbeiter eine ordentliche Probezeitkündigung. Das Arbeitsgericht Düsseldorf wies die Kündigungsschutzklage zunächst ab. In der Berufung hatte der Kläger jedoch Erfolg.
Die Entscheidung
Das LAG Düsseldorf erklärte die Kündigung für unwirksam nach § 242 BGB, da sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoße.
Das Gericht betonte, dass der Arbeitgeber in solchen Fällen eine gestufte Darlegungslast trage und konkrete Umstände vorbringen müsse, die eine Änderung der Einschätzung rechtfertigen.
Zum Hintergrund
Auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes – etwa während der Wartezeit oder in Kleinbetrieben – gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Schranken. Nach § 242 BGB kann eine Kündigung ausnahmsweise unwirksam sein, insbesondere bei widersprüchlichem Verhalten des Arbeitgebers, bei Kündigungen zur Unzeit oder bei ehrverletzenden beziehungsweise diskriminierenden Kündigungen.
Die Entscheidung reiht sich in die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein, wonach ein Vertrauenstatbestand durch eine klare Zusage geschützt ist – insbesondere dann, wenn diese Zusage von einer befugten Person stammt und keine neuen Umstände eine Kündigung rechtfertigen. Pauschale Zweifel an der Eignung des*der Arbeitnehmers*Arbeitnehmerin reichen hierfür nicht aus.
Praxishinweis
Das Urteil zeigt, dass auch in der Probezeit Verlässlichkeit und Klarheit in der Kommunikation entscheidend sind. Arbeitgeber sollten sich bei positiven Rückmeldungen zurückhalten oder diese klar relativieren („finale Entscheidung steht noch aus“).
Gerade in solchen sensiblen arbeitsrechtlichen Situationen bietet Forvis Mazars Unternehmen umfassende Unterstützung an. Unsere Expert*innen beraten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Vertragsklauseln und internen Kommunikationsprozessen, um Missverständnisse und rechtliche Risiken zu minimieren. So schaffen Sie vertrauensvolle und transparente Strukturen, die sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die Rechte der Mitarbeiter*innen berücksichtigen.
Autor*innen: Andreas Thomas, Svenja Rehberger
Dies ist ein Beitrag aus unserem Newsletter „Menschen im Unternehmen“ 2-2025. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.
Want to know more?