Editorial
Das Bundesministerium für Gesundheit unter Nina Warken hat sich viel vorgenommen. Nicht ohne Grund spricht BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt von einem „Schlüsseljahr“ für das deutsche Gesundheitswesen, auch wenn sich tiefgreifende Strukturreformen erfahrungsgemäß über längere Zeiträume erstrecken.
Für Leistungserbringer bedeutet das: aufmerksam bleiben, Entwicklungen eng verfolgen und sich frühzeitig auf mögliche Anpassungen vorbereiten. Wir sind gespannt, welche Vorhaben 2026 tatsächlich umgesetzt werden, und behalten die Entwicklungen genau im Blick.
In der ersten Ausgabe unseres Newsletters in diesem Jahr analysieren Sebastian Retter und Julia Kleinschmidt den Reformvorschlag der EU-Kommission zur Neuausrichtung der Risikoklassifizierung von medizinischer Software und die damit verbundenen Änderungen. Sie zeigen auf, welche Entlastungen, aber auch welche neuen Unsicherheiten sich aus den geplanten Regelungen für die Praxis ergeben.
Charlotte Husemann, Argyro Tsapakidou und Jana Sachse zeigen, wie die Ambulantisierung, digitale Prozesse und KI‑basierte Anwendungen die Versorgung verändern und dabei erhebliche datenschutzrechtliche, regulatorische und sicherheitsbezogene Anforderungen für Krankenhäuser und Praxen mit sich bringen. Zugleich erläutern sie, welche konkreten Maßnahmen Einrichtungen ergreifen sollten, um Compliance, Cybersicherheit und rechtssichere Implementierung sicherzustellen.
Am 3. Februar 2026 hat die nordrhein‑westfälische Landesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes beschlossen. Dr. Marc Anschlag beleuchtet die zentralen Inhalte des Reformvorhabens – von gestärkter Krisenresilienz bis hin zu Anpassungen in der Krankenhausplanung – und ordnet die geplanten Änderungen ein.
Denise Gehrmann und Tilman Braun greifen die erneut aufgeflammte Diskussion um investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) auf und zeigen, weshalb die Debatte trotz neuer Impulse im Kern unverändert bleibt.
Oliver Kisignacz und Ottmar Graf zeigen in einem weiteren Gastbeitrag auf, wie Krankenhäuser mit ihren leistungsfähigen Heizzentralen große Chancen für die kommunale Wärmewende eröffnen und als ideale Ausgangspunkte für erneuerbare Wärmesysteme dienen können. Für Kliniken ergeben sich dabei nicht nur finanzielle Entlastungen durch den Wegfall großer Modernisierungsinvestitionen, sondern auch positive Imageeffekte als nachhaltige Gesundheitseinrichtung.
Dr. Marina Schulte und Julia Kleinschmidt analysieren die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 18. November 2025 zur Zulässigkeit von Fax-Werbung für digitale Gesundheitsanwendungen. Die Kernbotschaft: Der gute Zweck – die Unterstützung von Patienten bei der Inanspruchnahme ihrer gesetzlichen Ansprüche – rechtfertigt nicht jedes Mittel. DiGA-Hersteller müssen ihre Vertriebsprozesse anpassen, um kostspielige Abmahnungen und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
In einem weiteren Beitrag stellen Sebastian Retter und Julia Kleinschmidt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 11. September 2025 vor, das die Anforderungen an Influencer‑Werbung für Arzneimittel deutlich verschärft: Pflichttexte müssen auch in kurzen Instagram‑Reels sichtbar und hörbar im Video selbst erscheinen. Die Autoren zeigen, warum dieses Urteil Influencer‑Marketing für Arzneimittel faktisch weitgehend unbrauchbar macht und welche strengen Compliance‑Vorgaben Unternehmen künftig beachten müssen.
Aufgrund der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 20. Januar 2026 wurde die Migräne‑App „SinCephalea“ am 22. Januar 2026 aus dem DiGA‑Verzeichnis gestrichen. Sebastian Retter und Julia Kleinschmidt beleuchten die Hintergründe der Entscheidung, ordnen die Auswirkungen für Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen ein und zeigen auf, welche Anforderungen an den Evidenznachweis gestellt werden.
Dr. Marc Anschlag und Alexander Greiff stellen ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. November 2025 vor, das die sozialversicherungsrechtliche Einordnung ärztlicher Leistungen im Rahmen von Kooperationsmodellen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Leistungserbringern (BAG und MVZ) neu justieren wird. Sie zeigen auf, warum das Urteil die bisherige Gestaltungspraxis erheblich unter Druck setzt und welche Risiken und Konsequenzen sich für bestehende wie auch künftige Kooperationsverträge ergeben.
Natalia Murujew und Oliver Stein analysieren ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. September 2025, das die gewerbesteuerliche Beurteilung gemeinnütziger Stiftungen neu konturiert und pauschalen gewerbesteuerlichen Annahmen eine klare Absage erteilt. Sie zeigen, welche Auswirkungen die Entscheidung auf Beteiligungs- und Verbundstrukturen im Healthcare‑Bereich hat und warum eine präzise Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb künftig noch wichtiger wird.
Dr. Alexander Becker und Jens Krieger erläutern ein Urteil des FG Münster vom 2. September 2025, das die Anerkennung fremdüblicher Vertragsbeziehungen zwischen gemeinnützigen und nicht‑gemeinnützigen Akteuren stärkt und klarstellt, dass selbst bei finanzieller Abhängigkeit einer gGmbH Spendenabzug und Fremdvergleich möglich bleiben. Die Autoren zeigen auf, warum gemeinnützigen Unternehmen im Bereich der Krankenversorgung oder der sozialen Dienste mehr Gestaltungsspielräume eröffnet werden und welche Bedeutung eine sorgfältige, drittübliche Vertragsgestaltung künftig haben wird.
Im letzten Beitrag stellen Diana Lehmann und Jens Krieger die vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten neuen Mustervordrucke für das Umsatzsteuer‑Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren 2026 vor. Im Mittelpunkt steht die neu strukturierte Zeile 55 (Kennziffer 500), in der ergänzende Angaben künftig eindeutig einer festen Kategorie zugeordnet werden müssen. Die Autoren zeigen auf, welche Bedeutung diese Neuregelung für Unternehmen hat und wie frühzeitige Abstimmungen mit dem Finanzamt zu mehr Rechtssicherheit beitragen können.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre!