Editorial

Liebe Mandant*innen,

das Ende der sogenannten Ampelkoalition am 6. November 2024 führt in politisch und ökonomisch ohnehin schon bewegten Zeiten zu weiteren Unwägbarkeiten. Über 100 Gesetzesvorhaben hängen noch in der Schwebe und werden ganz überwiegend in der endenden Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden. Wir schauen daher mit Interesse auf die Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 und hoffen auf stabile Mehrheiten.

Das mit großer Spannung erwartete Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten und bringt relevante Änderungen in Bezug auf das Schriftformerfordernis bei langfristigen Gewerbemietverträgen. Neu abgeschlossene Gewerbemietverträge bzw. Nachträge zu Bestandsmietverträgen – und damit auch der gesamte Ursprungsmietvertrag (!) – müssen sich künftig nicht mehr an der gesetzlichen Schriftform messen lassen, sondern „nur“ noch an der Textform. Auf Gewerbemietverträge, die vor dem 1. Januar 2025 entstanden sind – und keiner Änderung unterliegen –, ist übergangsweise bis zum 1. Januar 2026 die bisherige Schriftformregelung anzuwenden. Ab dem 1. Januar 2026 gilt die neue Rechtslage dann für alle Gewerbemietverträge.

Dass der Gesetzgeber diese Änderungen nach diversen Anläufen und Initiativen in der Vergangenheit nunmehr umgesetzt hat, dürfte einer „kleinen“ Revolution im Gewerbemietrecht gleichkommen. Ob die Reform die beabsichtigten Erleichterungen bringen wird und wie mit den zahlreichen neuen Problemen – wie z. B. Beweisbarkeit des endgültig geeinten Vertragsinhalts beim Austausch per E-Mail – umzugehen sein wird, wird die anwaltliche Praxis und Rechtsprechung zeigen.

Wir unterstützen Sie auch künftig gerne bei der rechtssicheren Gestaltung von Gewerbemietverträgen und Nachträgen und wünschen Ihnen nun viel Freude beim Lesen unseres Updates Immobilienrecht.

Mit den besten Grüßen

Dr. Jan Christoph Funcke

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Immobilienrecht Newsletter 1-2025. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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