Newsletter „Update Immobilienrecht“ 2/2025
Newsletter „Update Immobilienrecht“ 2/2025
Klar dürfte nur sein, dass auch die künftige Bundesregierung auf weitere Regulierungen im Mietrecht und im Wohnungsmarkt setzen wird.
Wir werden dies weiter kritisch beobachten und halten Sie gerne auf dem Laufenden. Beim Lesen unseres Updates Immobilienrecht wünschen wir Ihnen nun viel Freude.
Mit den besten Grüßen
Dr. Jan Christoph Funcke
Recht
Rechtsprechung
- BGH: Ein Vorkaufsrecht von Angehörigen geht dem Mietervorkaufsrecht vor
- BGH bestätigt: Begleichung des Mietrückstands innerhalb der gesetzlichen „Schonfrist“ schafft nur die außerordentliche Kündigung aus der Welt, nicht jedoch eine zugleich hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung
- BGH: Die Mietkündigung einer künftig überwiegend gewerblich genutzten Wohnung („Wohnzimmerkanzlei“) ist zulässig
- BGH: Erhebliche Feuchtigkeitsschäden in einer im Souterrain eines Altbaus gelegenen Wohnung stellen einen Mangel dar
- BGH stellt klar: Maklerprovision muss beim Verkauf eines Einfamilienhauses hälftig zwischen den Parteien geteilt werden – auch, wenn der Maklervertrag von einem Dritten abgeschlossen wird
Steuern
- BFH: Eine Betriebsverpachtung ist nicht kürzungsschädlich nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG
- BFH: Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft
- BFH: Keine grunderwerbsteuerliche Konzernklausel bei Einbringung in eine kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbH
- FG Berlin-Brandenburg: Keine erweiterte Kürzung bei Abschluss des Grundstückskaufvertrages im Vorerhebungszeitraum, wenn das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum am Grundstück erst im Laufe des Erhebungszeitraums übergeht
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